Beseitigung des Bahnübergangs Heilsbronn durch Errichtung eines Brückenbauwerkes; erneute Information der Deutschen Bahn über verzögerten Baubeginn


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 20.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 11. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 20.01.2021 ö 7.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Herr Buttstädt, Projektverantwortlicher der Deutschen Bahn Netz AG teilte mit E-Mail v. 23.10.2020 mit, dass die DB Netz AG für das Kalenderjahr 2023 keine Sperrpausen für die Errichtung des Brückenbauwerkes im Bereich der Caspar-Othmayr-Straße erhält. Damit kann mit der Bauausführung frühestens 2024 begonnen werden.
Durch die gesetzliche Neuregelung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG) am 13.03.2020 wurde bei Maßnahmen an Bahnübergängen (§§ 3, 13 EKrG) das bisherige Kostendrittel für die Kommunen abgeschafft. Stattdessen wurde der Anteil des Bundes von einem Drittel auf die Hälfte erhöht und es wurde eine Kostenpflicht des jeweiligen Landes in Höhe von einem Sechstel be-gründet. Voraussetzung ist, dass neben einer Eisenbahn des Bundes eine kommunale Straße beteiligt ist.
Da die Neuregelung für bereits begonnene und bereits genehmigte Maßnahmen gilt, fällt darunter auch der Bahnübergang Heilsbronn.
Auf die Stadt Heilsbronn entfallen von den kreuzungsbedingten Kosten KEINE Kosten mehr.
Kostenfortschreibungen muss die DB beantragen. Die Abwicklung der Rechnungen – auch für den Bundesanteil – läuft direkt zwischen DB und Regierung. Die Stadt ist kostenmäßig somit nicht beteiligt.
Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 11.02.2021 10:22 Uhr