Aktualisierung der städtischen Zuwendungsrichtlinien


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 17.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 17.06.2020 ö 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Zuwendungsrichtlinien der Stadt Heilsbronn Nr. 2 – 4 wurden bisher in Anlehnung an die Landkreisrichtlinien beschlossen und letztmalig ab 01.01.2012 aktualisiert.
Da der Kreistag seine Richtlinien zur Sportförderung und Denkmalpflege neu beschlossen hat, sollten diese Änderungen auch für unsere Richtlinien berücksichtigt werden.
Die städtischen Richtlinien sind nun neu ausgearbeitet worden (s. Anlage). Die Änderungen sind markiert.
Die grundlegenden Änderungen in Kürze:
Richtlinie Nr. 2 zur Sportförderung:
Unter 1. werden nun alle baulichen Anlagen der Sportvereine mit 10 % der beihilfefähigen Kosten, bis zum Höchstbetrag von 30.000 €, gefördert. Eine Abgrenzung von Freisportanlagen (10 % der beihilfefähigen Kosten) zu sonstigen baulichen Anlagen (10 % bei beihilfefähigen Kosten bis zu 60.000 €, danach Staffelung mit 7,5 % von 60.000 bis 100.000 € und 5 % über 100.000 € erfolgt nicht mehr). Außerdem wird eine Zuwendung erst gewährt ab beihilfefähigen Kosten von 5.000 €.
Richtlinie Nr. 3 zur Förderung der Denkmalpflege
Die Höhe der Stadtzuschüsse unterliegt nun einer betragsmäßig geregelten Staffelung. Vorher wurden von 15.000 bis 50.000 € anerkannten denkmalpflegerischen Mehraufwand 7 % Zuschuss gewährt; darüber hinaus war dies eine Einzelfallentscheidung durch den Stadtrat.
Weiter wurden klar geregelt die Förderung von Voruntersuchungen sowie die Behandlung der Förderung im Falle einer Kostenminderung.


Es geht die Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.06.2020 an den Stadtrat, die geänderten Zuwendungsrichtlinien ab 01.07.2020 neu zu beschließen.

Beschluss

Es geht die Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.06.2020 an den Stadtrat, die geänderten Zuwendungsrichtlinien ab 01.07.2020 neu zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.09.2020 10:38 Uhr