Bauantrag, Neubau eines Windfanganbaus und Carport mit Geräteraum, FlNr. 452 Gemarkung Heilsbronn
Daten angezeigt aus Sitzung: 3. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 16.09.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 3. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 16.09.2020 | ö | 3.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan weist das zu bebauende Grundstück als Mischgebiet aus. Der zusammenhängend geplante Neubau an der westlichen Grundstücksgrenze beträgt 7,54m und an der nördliche Grenze 8,97m.
Das zulässige Maß für Grenzbebauung von max. 15,00m (Art. 6 Abs. 9 Satz 2 BayBO) ist überschritten. Es liegt eine Zustimmung nach Art. 6 Abs. 2 BayBO zur Abstandsflächenübernahme vom Nachbarn vor. Die zulässige mittlere Wandhöhe von 3 Metern wird eingehalten.
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0