Bauvoranfrage, Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, FlNr. 667/1 Gemarkung Ketteldorf
Daten angezeigt aus Sitzung: 3. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 16.09.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 3. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 16.09.2020 | ö | 3.9 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Es liegt kein privilegiertes Vorhaben vor, sondern handelt sich um ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Vorliegend sind Beeinträchtigungen öffentlicher Belange anzunehmen.
Insbesondere widerspricht das Bauvorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, der die Fläche als „Ackerland“ ausweist (§ 35 Abs. 3 Nr. 1 BauGB).
Darüber hinaus ist die vorgesehene Fläche nicht erschlossen, was ebenfalls Voraussetzung von § 35 Abs. 2 BauGB ist.
Die Zufahrt soll nach Angaben des Antragstellers über die Kreisstraße AN22, bzw. Gemeindestraße (Auracher Straße) erfolgen.
Das gemeindliche Einvernehmen ist zu versagen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1