Bauvoranfrage, Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, FlNr. 667/1 Gemarkung Ketteldorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 16.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 3. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 16.09.2020 ö 3.9

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 667/1 Gemarkung Ketteldorf, für seine Tochter. Mit der Bauvoranfrage soll die planungsrechtliche Zulässigkeit hinsichtlich Bauen im Außenbereich (§  35 Abs. 2 BauGB) zu Wohnzwecken geklärt werden.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich.
Es liegt kein privilegiertes Vorhaben vor, sondern handelt sich um ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Vorliegend sind Beeinträchtigungen öffentlicher Belange anzunehmen.
Insbesondere widerspricht das Bauvorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, der die Fläche als „Ackerland“ ausweist (§ 35 Abs. 3 Nr. 1 BauGB).
Darüber hinaus ist die vorgesehene Fläche nicht erschlossen, was ebenfalls Voraussetzung von § 35 Abs. 2 BauGB ist.
Die Zufahrt soll nach Angaben des Antragstellers über die Kreisstraße AN22, bzw. Gemeindestraße (Auracher Straße) erfolgen.

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu versagen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 667/1 Gemarkung Ketteldorf wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 11.11.2020 15:16 Uhr