Bauantrag, Neubau eines Einfamilienhauses mit Teilunterkellerung und Doppelgarage, FlNr. 389/3, 389/4 Gemarkung Bürglein
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 16.09.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Teilunterkellerung und Doppelgarage auf Fl.-Nr 389/3 und 389/4 Gemarkung Bürglein.
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Die Beurteilung der Lage im baurechtlichen Innenbereich wurde bereits mit dem Landratsamt Ansbach telefonisch geklärt.
Der Flächennutzungsplan weist das zu bebauende Grundstück als Wohnbaufläche aus. Wohngebäude sind im Umgriff bereits vorhanden. Das geplante Bauvorhaben fügt sich demnach in das Umfeld ein. Die erforderlichen 2 Stellplätze sind auf dem Grundstück vorhanden. Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind
vollständig. Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich.
Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.
Beschluss
Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Teilunterkellerung und Doppelgarage auf Fl.-Nr 389/3 und 389/4 Gemarkung Bürglein.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.11.2020 15:16 Uhr