Bauvoranfrage, Einfamilienhaus mit Doppelgarage, FlNr. 285 Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 07.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 4. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 07.10.2020 ö 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der südwestlichen Teilfläche der Fl.-Nr. 285 Gemarkung Heilsbronn. Mit der Bauvoranfrage soll die planungsrechtliche Zulässigkeit hinsichtlich Bauen im Innenbereich (§ 34 (1-3.1b) BauGB) zu Wohnzwecken geklärt werden.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das geplante Bauvorhaben befindet sich nach unserem Ermessen noch im Innenbereich.
Nach § 34 Nr. 1 BauGB liegt es innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, es entspricht nach BauGB § 34 Nr. 2 der Eigenart der näheren Umgebung.
Der Flächennutzungsplan weist einen Großteil der zu bebauenden Fläche als (M) Gemischte Baufläche aus. Die vorgesehene Baufläche ist durch die bereits vorhandene Bebauung teilerschlossen, was auch Voraussetzung einer Entscheidung im Einzelfall nach Absatz 1 Satz 1 nach sich ziehen kann.
Von einer Nachbarbeteiligung zum Vorbescheidsantrag soll gem. Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO abgesehen werden.
Eine diesbezügliche Bewertung obliegt dem Landratsamt Ansbach.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen. Eine Genehmigung obliegt dem Landratsamt Ansbach

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss stimmt der Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, auf der südwestlichen Teilfläche der Fl.-Nr. 285 Gemarkung Heilsbronn zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.11.2020 15:06 Uhr