Verlängerung Baugenehmigung Errichtung eines Bullenmaststalles auf FlNr. 578, Gemarkung Ketteldorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 07.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 4. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 07.10.2020 ö beschliessend 2.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Zum Bauantrag für die Errichtung eines Bullenmaststalls auf Flurnummer 578 Gemarkung Ketteldorf aus dem Jahre 2016 wurde die bauaufsichtliche Genehmigung durch das Landratsamt mit dem Schreiben vom 06.09.2016 erteilt.
Damit eine bauaufsichtliche Genehmigung Gültigkeit behält, muss innerhalb einer Frist von 4 Jahren mit dem Bauvorhaben begonnen werden und die Bauausführung darf nicht für vier Jahre unterbrochen worden sein. Diese Frist kann um 2 Jahre verlängert werden, wenn dies vor Ablauf der oben genannten Frist beantragt wird.
Der Antrag auf Fristverlängerung ging der Gemeinde am 04.09.2020 und somit fristgerecht zu. Das gemeindliche Einvernehmen zur Fristverlängerung der erteilten Baugenehmigung ist zu erteilen.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt und Klimaausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Fristverlängerung zum Bauantrag über die Errichtung eines Bullenmaststalles auf Flurnummer 578, Gemarkung Ketteldorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.11.2020 15:06 Uhr