Ermächtigung der Verwaltung zur Behandlung eingehender Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren für das Baugebiet Nr. B 5 Bürglein "Am Mühlbuck"


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 07.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 4. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 07.10.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Verwaltung schlägt – analog dem Baugebiet „Am Sonnenfeld“ und „An den Schwabachauen“ - vor, dass der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss die Stadtverwaltung ermächtigt, die eingehenden Bauanträge im Bereich des neuen Baugebietes „Am Mühlbuck“, die im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingehen, auf Verwaltungsebene abzuarbeiten.
Damit kann eine beschleunigte Bearbeitung der Anträge erreicht werden. Zudem werden die Sitzungen des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses entlastet.
Die Ermächtigung soll sich lediglich auf Vorhaben erstrecken, die die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 5 „Am Mühlbuck“ einhalten (Freistellungsverfahren). Sollten Befreiungen/Abweichungen beantragt werden, so sind die Bauanträge dem Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Die auf Verwaltungsebene bearbeiteten Bauanträge werden fortlaufend in den Sitzungen des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses bekannt gegeben.
Die Ermächtigung der Verwaltung zur Abarbeitung der eingehenden Bauantragsunterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren geht mit den Regelungen der Geschäftsordnung konform, § 14 Ab. 2 Nr. 4 Buchst. a und c GeschO.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss ermächtigt die Verwaltung, eingehende Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 5 Bürglein „Am Mühlbuck“ auf Verwaltungsebene abzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.11.2020 15:06 Uhr