Bauantrag, Errichtung einer Doppelhaushälfte Haus 2, FlNr. 523/9, 523/22 Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss), 12.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 12.08.2020 ö 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Neubau einer Doppelhaushälfte auf Flurnummer 523/9 und 523/22  Gemarkung Heilsbronn.
Seitens der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt.
Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplangebiets und ist daher nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan weist diesen Bereich als Wohnbaufläche aus.
Die Erschließung ist durch Sparten im angrenzenden städtischen Weg gesichert.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig, die gemäß städtischer Satzung erforderlichen 2 Stellplätze werden in den eingereichten Planunterlagen nachgewiesen.
Baurechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Doppelhaushälfte auf Flurnummer 523/9 und 523/22 Gemarkung Heilsbronn.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.02.2021 08:23 Uhr