Absage Weihnachtsmarkt 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Ausschusses für Kultur-, Tourismus- und Sozialangelegenheiten, 11.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur-, Tourismus- und Sozialangelegenheiten 1. Sitzung des Ausschusses für Kultur-, Tourismus- und Sozialangelegenheiten 11.11.2020 ö beschliessend 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Nachträgliche Aufnahme in die Tagesordnung
Hr. Bgm. Dr. Pfeiffer bittet das Gremium um nachträgliche Aufnahme des Tagesordnungspunktes, sodass eine rechtzeitige Kommunikation der Marktabsage an die Beteiligten möglich ist.
Am 13.10.2020 ließ das Amt für Kultur und Tourismus den üblich teilnehmenden Vereinen des Weihnachtsmarktes Informationen und Vorgaben des Landratsamtes für die Planung von Märkten (Stand vom 6. Oktober 2020) zukommen. Zudem wurde mittels einer Online-Umfrage bis zum 30. Oktober 2020 ermittelt, wer Interesse an der Umsetzung eines „Corona-Weihnachtsmarktes“ hätte oder den Weihnachtsmarkt vorzugsweise absagen würde. 
Ergebnis: 18 Vereine stimmten gegen die Durchführung, während sich zwei Vereine für eine Realisierung unter den Hygienevorschriften aussprachen.  
Zu den aktuellen Vorschriften:
Seit 02.11.2020 gelten die Vorgaben der 8. BayIfSMV. Der § 12 Abs. 4 trifft hierbei Regelungen zur Durchführung von Märkten:
Es ist zu beachten, dass es sich um einen kleineren Markt handeln muss, der keine großen Besucherströme anzieht. Es gilt die Vermeidung von Personenansammlungen durch entsprechende Wegeführung und Abstandsmarkierungen. Der Markt muss unter freiem Himmel stattfinden und keinen Volksfestcharakter aufweisen. 
Es ist ein umfassendes Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen beim Landratsamt Ansbach vorzulegen. Für das Verkaufspersonal, die Kunden und ihre Begleitpersonen gilt Maskenpflicht (Ausnahme: bei geeigneten Schutzwände entfällt die Maskenpflicht für das Personal in den Ständen, nicht aber für die Kunden). Unterhaltende Tätigkeiten wie z.B. Fahrgeschäfte, Festzelte und künstlerische Darbietungen sind im Rahmen von Märkten nicht gestattet.

Grundsätzlich zu beachten ist ebenfalls, dass die Durchführung von Märkten nach infektionsschutzrechtlichen Gesichtspunkten nur zulässig ist, wenn der Warenverkauf im Vordergrund steht. Die Märkte, bei denen ausschließlich oder überwiegend ein Speisen- und Getränkeangebot vorhanden ist (z.B. Bratwurstsemmeln, Glühwein usw.), fallen nicht unter den Anwendungsbereich und die Vorgaben des § 12 Abs. 4 der 8. BayIfSMV. Nach den aktuell geltenden Regeln dürfen Speisen und Getränke nur zur Mitnahme verkauft werden. Ein Verzehr an Ort und Stelle ist bis zunächst 30.11.2020 nicht zulässig.
Mit E-Mail des Landratsamtes Ansbach vom 03.11.2020 wurde den Gemeinden des Landkreises Ansbach als Schutzmaßnahme gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie den potentiellen Marktbesuchern empfohlen, bis zum 31.12.2020 sämtlich Märkte abzusagen.
Die Stadtverwaltung empfiehlt demnach die offizielle Absage des Weihnachtsmarktes 2020. Einzelne interessierte Vereine, die Kunstwaren anbieten möchten, könnten sich an einem Wochenmarkt im Dezember beteiligen. 

Beschluss

Der Ausschuss für Kultur-, Tourismus und Sozialangelegenheiten beauftragt die Verwaltung den Weihnachtsmarkt 2020 abzusagen. Einzelne interessierte Vereine können an einem der Wochenmarkttermine im Dezember 2020 eingebunden werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.09.2021 09:42 Uhr