Elternbeitragserstattung 2021 anl. Corona-Pandemie; Beschluss über kommunale Mitfinanzierung


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 29.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 29.04.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Haupt- und Finanzausschuss vom 27.01.2021 wurde erstmals über die Beitragserstattung der Elternbeiträge informiert. Die hierfür notwendige Richtlinie wurde am 29.03.2021 veröffentlicht. 

Durch diese Richtlinie sollen die im Januar bis März 2021 durch staatlich angeordnete Schließungen der Kindertagesstätten entfallenen Elternbeiträge ausgeglichen werden. Der Beitragsersatz wird nur für Kinder gewährt, welche die Betreuung im jeweiligen Kalendermonat an höchstens 5 Tagen in Anspruch genommen haben. Bei Betreuungszeiten über 5 Tagen war der Beitrag von den Erziehungsberechtigten ganz normal zu entrichten.
Der staatliche Anteil beträgt 70% der Pauschalen; diese betragen
pro Krippenkind 240,00€
pro Kindergartenkind zusätzlich zum Elternbeitragszuschuss i.H.v. 100,00 € weitere 35,00€
pro Hortkind: 70,00€
Der Beitragsersatz gliedert sich grundsätzlich in einen staatlichen und in einen freiwilligen kommunalen Anteil. Eine Verpflichtung zur kommunalen Mitfinanzierung besteht nicht. Der kommunale Anteil würde die verbleibenden 30% abdecken. Vom Bayerischen Gemeindetag wird die Auszahlung des kommunalen Anteils auch in Abhängigkeit von dem örtlichen Gebührenniveau gesehen.
Bei Krippen- und Regelkindern fällt der Beitragsersatz in den meisten Buchungskategorien höher aus, als die aktuell geltenden Elternbeiträge (s. Anlage). Der Beitragsersatz der Hortbeiträge fällt in den gängigsten Buchungskategorien etwas niedriger aus als die aktuell geltenden Elternbeiträge.
Die staatlichen Beitragserstattungen werden unabhängig der Buchungskategorien gewährt, sodass die staatlichen Beitragserstattungen den Beitragsausfall je nach Buchungskategorie insgesamt gesehen beinahe zu 100% abdecken.
Da die staatlichen Beitragserstattungen nach unseren Berechnungen den Gebührenausfall decken, soll auf die freiwillige kommunale Mitfinanzierung verzichtet werden. Dadurch wird eine noch höhere Unterdeckung im Haushalt vermieden. Die Träger vor Ort sind zusätzlich durch die bestehende Defizitvereinbarung abgesichert. 
Der massive Verwaltungsaufwand, der entstehen würde um die kommunale Mitfinanzierung abzuwickeln, wird keineswegs als verhältnismäßig betrachtet. Auch der bayerische Städtetag warnt vor einem erheblichen Verwaltungsaufwand. Somit verfällt auch für die anderen Träger im Stadtgebiet der Anspruch auf kommunale Mitfinanzierung.

Die Erstattung der Elternbeiträge an die Eltern seitens der Stadt Heilsbronn wird mit der Maiabrechnung durchgeführt. 
Mit Schreiben vom 06.04.2021 wurde die Elternbeitragserstattung für die Monate April und Mai 2021 verlängert. Hier gelten die gleichen Bestimmungen wie schon in den Vormonaten. Eine Richtlinie über Beitragsersatz für die Träger analog der Richtlinie vom 29.03.2021 ist zu erwarten.
Bei der Mittagsbetreuung werden 70% der tatsächlich entfallenen Kosten vom Staat übernommen. Der hierfür nötige Antrag wurde bereits gestellt. Die Beiträge werden auch hier in den kommenden Wochen an die Eltern zurücküberwiesen.
Letzteres dient zur Kenntnis.

Beschluss

Der staatliche Beitragsersatz wird nicht um einen freiwilligen kommunalen Anteil in Höhe von 30 % aufgestockt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.09.2021 14:58 Uhr