Neujahrskonzert 2022; Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 29.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 29.04.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Für das Neujahrskonzert wird jährlich ein Honorar in Höhe von 4.800,00 € für die Erzgebirgische Philharmonie Aue geplant. 
In einer Sitzung des Ausschusses für Kultur-, Tourismus- und Sozialangelegenheiten 2019 wurde bereits die Erhöhung des Honorars um 10 % im Jahr 2021 erläutert (5.280,00 €).
Eine Preiserhöhung der Tickets wurde angedacht. Der Termin für das Neujahrskonzert 2021 musste aufgrund fehlender Probentermine und der ungewissen Lage im Januar 2021 ausfallen.
Die Erzgebirgische Philharmonie Aue hat für das Neujahrskonzert 2022 aufgrund der Corona-Pandemie eine Preiserhöhung um weitere 10 % veranschlagt (5.808,00 €).

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Honorarerhöhung des Neujahrskonzert 2022 mit der Erzgebirgischen Philharmonie Aue zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.09.2021 14:58 Uhr