Änderung der Richtlinie Nr. 4 für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung von kirchlichen Baumaßnahmen und Baumaßnahmen von Trägern der Wohlfahrtspflege


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 27.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 27.01.2021 ö 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Richtlinie Nr. 4 der Stadt Heilsbronn für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung von kirchlichen Baumaßnahmen und Baumaßnahmen von Trägern der Wohlfahrtspflege (Diakonieverein, Caritas) bedarf einer Änderung (s. Anlage, Änderungen grau markiert).
Die bisherige Richtlinie gilt seit 01.01.2007.
Mit der geänderten Richtlinie werden bei Maßnahmen, die (auch bzw. z. T.) unter staatlicher Baulast stehen, der auf die staatl. Baulast entfallende Kostenanteil von einer Bezuschussung ausgenommen.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Änderung der Richtlinie Nr. 4 (Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung von kirchlichen Baumaßnahmen und Baumaßnahmen von Trägern der Wohlfahrtspflege (Diakonieverein, Caritas)) gemäß dem vorliegenden Entwurf. Diese Änderung gilt rückwirkend ab 01.01.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.05.2021 11:26 Uhr