Investitionsplanung bis 2024; a) Entwicklung der Steuern und Umlagen: Vorausschau auf 2021 b) Vorstellung und ggf. Beschlussfassung der Investitionsplanung bis 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 27.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 27.01.2021 ö 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

a) Entwicklung der Steuern und Umlagen; Vorausschau auf 2021
Einkommensteuerbeteiligung
Der Haushaltsansatz 2020 für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer i. H. v. 5.500.000 € wurde mit Gesamteinnahmen von 5.366.348 € um 133.652 € unterschritten.
Von einer Erhöhung der Einkommensteuerbeteiligungsbeträge kann für das Jahr 2021 nicht ausgegangen werden. Lt. Mitteilung des statistischen Landesamtes vom 23.11.2020 werden 5,69 Mio. € erwartet. Dies ist jedoch nicht gesichert, weswegen von einem gleichbleibenden Ansatz gegenüber 2020 i. H. v. 5,5 Mio. € ausgegangen wird.
Gewerbesteuer
Der Haushaltsansatz 2020 i. H. v. 2,3 Mio. € wurde erfreulicherweise um rd. 350.000 € überschritten. Im Haushaltsjahr 2021 wird zum aktuellen Zeitpunkt von Einnahmen i. H. v. rd. 3,1 Mio. € ausgegangen.

Schlüsselzuweisungen
Gemäß Festsetzung des statistischen Landesamtes vom 10.12.2020 werden der Stadt im Jahr 2021 Schlüsselzuweisungen i. H. v. 2.608.212 € zugeteilt. Dies entspricht einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 424.152 €.
Kreisumlage
Die Kreisumlage für 2021 wird bei einem gleichbleibenden Umlagesatz von 45,85 % voraussichtlich 5.112.094,35 € betragen. 2020 beträgt die Umlage 4.630.098 €. Die Mehrkosten der Stadt zum Vorjahr betragen damit bei gleichbleibendem Umlagesatz 481.996,35 €.
Die Kreisumlage hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt und damit den städtischen Haushalt seit dem Jahr 2012 erheblich mehr belastet:
Es ist davon auszugehen, dass sich die freie Finanzspanne der Stadt Heilsbronn aufgrund der stetig steigenden Kreisumlage und durch steigende Personal-, Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten allgemein nicht wesentlich verbessern wird.

Grundsteuer
Die Einnahmen der Grundsteuer im Vergleich zum Vorjahr bleiben weitgehend konstant.
Der nachfolgende Entwurf zur Investitionsplanung beruht auch in den Folgejahren auf stabilen Einnahmen in der vorgestellten Höhe. Aufgrund der besonderen Pandemiesituation bestehen hier erhöhte Risiken.
b) Vorstellung der Investitionsplanung bis 2024
Zu der in heutiger Sitzung vorgestellten Investitionsplanung (s. Anlage) ist folgendes anzumerken:
Bei dieser Investitionsplanung ist zu beachten, dass bedeutsame finanzielle Maßnahmen, wie z. B. die Erweiterung/Sanierung der Grundschulen, der Neubau einer Kindertagesstätte sowie der Altstadtnordsammler (nur teilweise veranschlagt), die Stadt dabei an ihre finanziellen Grenzen und personellen Kapazitätsgrenzen bringen (s. u. Darlehensaufnahmen, Rücklagenentnahmen).
Die Mittelfestsetzungen beruhen zum Teil auf Kostenschätzungen, da noch keine genaueren Planungen vorliegen. Die Einnahmen aus den verschiedensten Fördertöpfen von Bund und Land wurden entsprechend des Ausgabenanfalls angesetzt.
Das Investitionsvolumen des Jahres 2021 beträgt rd. 7.724.000 €, in den Finanzplanungsjahren 2022 bis 2024 beträgt dieses insgesamt 25.845.000 €.
Haushaltsausgabereste aus 2020 werden voraussichtlich i. H. v. rd. 5,2 Mio. € gebildet, was z. T. auch der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen geschuldet ist (s. grün markiert im Investitionsplan) und lediglich einen leichten Rückgang gegenüber dem Vorjahr darstellen.
Aufgrund des noch immer enorm hohen Investitionsaufwandes in den kommenden Jahren wird eine Rücklagenentnahme i. H. v. insgesamt rd. 9,24 Mio. € (!) erforderlich sein. Zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2024 beträgt der Rücklagenstand voraussichtlich noch rd. 1,03 Mio. € Bei dieser Berechnung wird davon ausgegangen, dass in den Jahren 2022 bis 2024 kein bzw. nur ein sehr geringer Überschuss erwirtschaftet werden kann. Dies ist begründet durch Mehrausgaben für Mieten (Rathaus), steigende Kosten der Schülerbeförderung (Heilsbronn – Windsbach), steigende EDV-Kosten (zusätzliche Programme, Hardware und Support u. a.  für Homeoffice, Digitalisierung der Schulen und Kitas etc.), Anforderungen des WWA und steigende Personal-, Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten.
Zur weiteren Finanzierung werden Darlehensaufnahmen im Finanzplanungszeitraum 2021 bis 2024 i. H. v. rd. 5,0 Mio. € erforderlich sein. Damit beträgt der voraussichtliche Stand aller Darlehen der Stadt inkl. Werke zum Ende des Jahres 2024 rd. 6,95 Mio. € (dies entspricht rd. 700 € pro Einwohner).
Die Darlehensaufnahmen sind aufgrund der langen Vorfinanzierungszeiten für staatliche Zuwendungen (vor allem für den Schulbau GSB und GSH) zu tätigen. Dabei ist anzumerken, dass im Finanzplanungszeitraum alleine für den Schulbau GSB und GSH nach Abzug einer staatlichen Teilförderung rd. 6,0 Mio. € eingeplant sind.
Die nachfolgende Grafik veranschaulicht die Entwicklung der Rücklagen und Schulden bis Ende 2024:

Zu den angesetzten Maßnahmen:
Wie bereits erwähnt, sind im beiliegenden Investitionsplan von 2020 auf 2021 verschobene Maßnahmen aufgrund Corona (mangels möglicher Bürgerbeteiligung, vordringlichere Tätigkeiten wegen Corona etc.) grün markiert. Eingestellte Maßnahmen, für die es bisher noch keinen Beschluss gibt, sind orange markiert. Maßnahmen zur Digitalisierung sind lila markiert.
EPL 06: Servercluster inkl. Storage, Umstrukturierung Active Directory
Die aktuell im Einsatz befindlichen Maschinen stoßen zunehmend an ihre Kapazitätsgrenzen. Die Auslastung übersteigt bereits auf beiden Hardwareservern mehr als 50 %, so dass ein Ausfall einer Maschine nicht mehr vollständig von der anderen abgefangen werden kann. Dienste auf die kurzfristig verzichtet werden kann, müssten dann abgeschaltet werden. Nachdem das bestehende Cluster bereits seit 5 Jahren im Dauerbetrieb (24 h/7 Tage) läuft, steigt auch die Wahrscheinlichkeit des Hardwareausfalls. Um einen reibungslosen Serverbetrieb weiterhin gewährleisten zu können, ist ein Hardwareaustausch somit zwingend notwendig.
Beim Audit zur Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems nach ISIS12 wurde die Struktur unseres Active Directory beanstandet. Bei diesem EDV-System handelt es sich im Wesentlichen um die zentrale Verwaltung von Windowsbenutzerkonten und -einstellungen. Um mit den entsprechenden ISIS12 Standards konform zu gehen sind hier umfangreiche Umbaumaßnahmen an der Struktur erforderlich. Die Konformität ist für uns als Stadtverwaltung nach Art.11 Abs. 1 Satz2 BayEGovG verbindlich. Die Arbeiten können aus Kapazitätsgründen nicht von der städtischen IT-Abteilung ausgeführt werden.
Auslagerung der Mailsysteme in ein externes Rechenzentrum
Die Anzahl der Mitarbeiter der Stadt Heilsbronn sowie die damit einhergehende Menge an E-Mail-Konten wächst stetig. Die bestehenden Systeme stoßen hier zunehmend an ihre Grenzen. Insbesondere im Bereich der Datensicherung der E-Mail-Konten. Auch im Hinblick der immer wichtiger werdenden Anforderung den Mitarbeitern diesen Dienst auch außerhalb des Rathauses mit der gleichen Qualität an Sicherheit zur Verfügung zu stellen, ist das bestehende Konstrukt problematisch. Aus diesem Grund wird die Auslagerung des E-Mail-Dienstes in ein externes Rechenzentrum angestrebt.
Zentrale Softwareverteilung und Monitoring
Bei flächendeckenden Änderungen an den Arbeitsplatz-PCs (z. B. Installation neuer Standardsoftware) ist es momentan notwendig, die jeweiligen Installationsschritte für jeden einzelnen PC separat und vor Ort auszuführen.
Die EDV-Abteilung hat momentan keine Möglichkeit die Serversysteme effizient zu überwachen. Auftretende Probleme bzw. Ausfälle werden erst erkannt, wenn diese sich bereits auf den Dienstbetrieb auswirken. Mittels eines entsprechenden Überwachungssystems können Störungen frühzeitig erkannt und entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen werden bevor es dabei möglicherweise zur Beeinträchtigung des Verwaltungsbetriebes kommt.
Monitoring als auch die Softwareverteilung kann durch ein gemeinsames System erfolgen. In professionellen Rechenzentren bzw. Organisationen unserer Größenordnung ist der Einsatz eines solchen Systems Standard.
EPL 13: Weitere Wechselausstattung für Atemschutzgeräteträger (25.000 €)
Der Freistaat Bayern legte 2019 ein Sonderprogramm zur Beschaffung einer Wechselausstattung für Atemschutzgeräteträger auf. Je Atemschutzgerät (nicht je Atemschutzgeräteträger) wurde eine Wechselausstattung gefördert. Die Stadt beschaffte damals im Rahmen des Förderprogrammes 30 Schutzanzüge. In den Folgejahren sollten weitere Atemschutzgeräteträger ausgestattet werden. Bedauerlicherweise steht dafür kein Folgeförderprogramm in Aussicht, weshalb die beabsichtigte Ausstattung von weiteren Ausstattungen zu 100 % von der Stadt zu tragen ist.
EPL 21:
Digitalisierung der Grundschulen
Folgende Förderungen stehen zur Digitalisierung der beiden Grundschulen Bürglein und Heilsbronn gesamt zur Verfügung:
  • Digitalbudget                                          30.618,00 €        Abrufbar bis 31. Oktober 2021 (90 % Förderung)
  • Digitalpakt (dBIR)                                141.682,00 €        Abrufbar bis 31. Dezember 2023 (90 % Förderung)
  • Sonderbudget Leihgeräte (SoLe 1+2)          26.508,31 €        Abrufbar bis 31. März 2021   (100 % Förderung)
  • Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD)          18.000,00 €        Abrufbar bis 31. Dezember 2021 (100 % Förderung)
Ausgaben und Einnahmen

Gesamt
100%
GS Heilsbronn
ca. 80 %
GS Bürglein
ca. 20 %

Ausgaben der Stadt Heilsbronn
235.952,75 €
188.762,20 €
47.190,55 €
Einnahmen durch Zuwendungen
216.808,31 €
173.446,65 €
43.361,66 €
Defizit
19.144,44 €
15.315,55 €
3.828,89 €

Gefördert werden über das Digitalbudget sowie den Digitalpakt (dBIR) IT-Hard- und Software (bspw. digitale Großbilddarstellung, Beamer, Dokumentenkamera, PC, mobile Endgeräte wie Laptops, Notebooks und Tablets inkl. Zubehör und die digitale Vernetzung gemäß aktuellem Votum (https://www.mebis.bayern.de/votum) sowie bauliche Maßnahmen. Über die beiden Sonderbudgets Leihgeräte für Schüler (SoLe 1+2) und Lehrerdienstgeräte (SoLD) werden mobile Endgeräte wie Laptops, Notebooks und Tablets inkl. Zubehör gefördert. Die Finanzierung von Reparaturen, Ersatzbeschaffung und der Systembetreuung ist noch unklar. Im Raum steht, dass sich der Freistaat ab 2025 zur Hälfte an diesen Kosten beteiligen will.
Generalsanierung Grundschule Bürglein
In den Jahren 2022 und 2023 wurden insgesamt 1,4 Mio. € für die Generalsanierung der Grundschule Bürglein eingestellt (s. Ausschuss Bildung v. 9.12.20). Eine erste Teilzahlung der staatlichen Förderung von ca. 30 % wird frühestens im Jahr 2024 erwartet.
Erweiterung Grundschule Heilsbronn
Die Erweiterung der Grundschule Heilsbronn und ggf. des Horts wird mit einer Gesamtsumme von 5,85 Mio. € für 13 Klassenzimmer zzgl. Lernwerkstatt angenommen. Dies entspricht der Beschlusslage des Ausschusses Bildung v. 9.12.2020. Ob die Erweiterung in dieser Form nun so verwirklicht werden kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesichert. Dafür bedarf es noch weitere Absprachen mit dem Planer und der Regierung v. Mfr. als Förderstelle. Aufgenommen sind im Finanzplanungszeitraum Ausgaben i. H. v. insgesamt 5,2 Mio. €. Eine erste Teilzahlung der staatlichen Förderung von ca. 30 % wird frühestens im Jahr 2024 erwartet.
EPL 34:
Für Kunstwerke im öffentlichen Raum (Kreisverkehr u. a. öffentliche Plätze) wurden 138.300 € eingestellt. Die Anschaffung der Kunstwerke kann nach Beschluss des Stadtrates nur verwirklicht werden, wenn eine entsprechende staatliche Förderung gewährt wird.
EPL 46:
EDV für Kita Peter Pan
Zum Veranstalten virtueller Elternabende sowie zur Arbeit in den Gruppen (Dokumentationen usw.) ist die Anschaffung von Laptops, Lizenzen sowie WLAN erforderlich. Eine Teilanschaffung wurde für das Jahr 2021 vorgesehen; darunter auch 5 Kindertablets. Ein provisorisches WLAN im Umkreis der beiden Leitungsbüros in Peter Pan I und II kann für 2021 ohne weitere Kosten realisiert werden. Langfristig muss hier jedoch eine professionelle WLAN-Umgebung vergleichbar mit den Grundschulen vorgesehen werden. Eine Umsetzung wäre dazu im Zuge der Generalsanierung für die Kita Peter Pan I sinnvoll.
Neubau KiTa
Ein noch notwendiger Kita-Neubau wurde mit 8 Gruppen i. H. v. 4,6 Mio. € angenommen und entsprechend in den Jahren 2021 bis 2023 eingestellt. Einnahmen von staatlicher Förderung werden zu dieser Maßnahme mit 60 % angenommen, da das Sonderförderprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung mit 90 % zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr sicher abgegriffen werden kann. Schon alleine das vor wenigen Tagen eingegangene Rundschreiben des Bayerischen Städtetages zum unveränderten und zwingenden Fristende der Baumaßnahme 30.06.2022 birgt für die Stadt ein hohes Förderrisiko.
EPL 62 -68:
Zur Altlastenbeseitigung wurden 1,0 Mio. € neu veranschlagt, da der bestehende Haushaltsrest nicht weiter übertragbar war.
Für das momentan ruhende Projekt Brauereigelände wurden als Merkposten Mittel im Finanzplanungsjahr 2023 und 2024 i. H. v. insgesamt 1,0 Mio. € eingestellt ebenso wie Einnahmen in gleicher Höhe.
Eine Aufnahme der Straßenzustände und eine entsprechende Priorisierung für Maßnahmen wird weiter verfolgt.
Im Finanzplanungszeitraum wurde kein neues Baugebiet eingeplant; weder Ausgaben für Kauf und Erschließung noch Einnahmen für Grundstücksverkäufe.
Enthalten sind im Investitionsplan 2021 150 Fahrradabstellplätze am Bahnhof, die mit bis zu max. 90 % gefördert werden könnten. Einnahmen wurden in entsprechender Höhe in 2021 und 2022 (90 %) berücksichtigt.
Die Gesamtkosten zur Umgestaltung des Marktplatzes haben sich gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung i. H. v. insgesamt 2,635 Mio. € erhöht. Im Jahr 2021 fallen lt. Ingenieurbüro noch weitere 132 T € an. Eine detaillierte Kostenaufstellung folgt. Dabei sind zusätzliche Kosten angefallen, die zur Ausschreibung noch nicht bekannt waren.
Sehr erfreulich dahingegen ist die gesetzliche Neuregelung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG) vom 13.03.2020. Dabei wurde bei Maßnahmen an Bahnübergängen (§§ 3, 13 EKrG) das bisherige Kostendrittel für die Kommunen abgeschafft. Stattdessen wurde der Anteil des Bundes von einem Drittel auf die Hälfte erhöht und es wurde eine Kostenpflicht des jeweiligen Landes in Höhe von einem Sechstel begründet. Voraussetzung ist, dass neben einer Eisenbahn des Bundes eine kommunale Straße beteiligt ist. Da die Neuregelung für bereits begonnene und bereits genehmigte Maßnahmen gilt, fällt darunter auch der Bahnübergang Heilsbronn.
Auch positiv ist, dass für die Errichtung eines Radweges zwischen Buchschwabach und Müncherlbach entlang der B 14 keine Kosten auf die Stadt Heilsbronn zukommen werden.
Für notwendige Brückensanierungen am Weihersmühlbach bei Wendsdorf sowie am Raitersaicher Weg über den Bürgleinsbach wurden insgesamt 115 T € eingestellt. Mögliche Fördermöglichkeiten werden noch geklärt.
Anstelle der Sanierung des Anwesens Ansbacher Straße 10 sind nun Kosten für einen Abriss des Gebäudes sowie weitere innenstadtnahe Parkplätze enthalten.
EPL 7-8:
Im Bereich Abwasserbeseitigung werden im Finanzplanungszeitraum bis 2024 voraussichtlich Maßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rd. 7 Mio. € abzuwickeln sein. Mit der derzeit gültigen RZWas2018 sowie der gültigen RZWas2021 ab 01.04.2021 (Geltungsdauer bis 31.12.2024) können für Abwassermaßnahmen Zuwendungen gewährt werden, solange die Härtefallschwellen überschritten werden.
Für eine Anschaffung von Info-Stelen und digitalen Ortseingangstafeln wurden insgesamt 50 T € eingestellt. Eine Förderung ist möglicherweise über das Regionalbudget (ggf. auch LEADER) möglich.
Für Grunderwerbe sind im Finanzplanungszeitraum rd. 2,7 Mio. € enthalten.
Insgesamt gestaltet sich die Vorausplanung zunehmend schwierig. Grund dafür ist auf der Einnahmenseite die unsichere Zuschusslage (z. B. Sonderförderung Kita i. H. v. 90 %; Förderung Grundschule Heilsbronn mit Hort, Zuschüsse Abwasserbeseitigungsanlagen, Verzögerungen bei deren Auszahlung, Unwägbarkeiten durch die Corona-Pandemie), die Entwicklung der Einkommensteuerbeteiligung und Schlüsselzuweisungen und auf der Ausgabenseite die noch nicht fest stehenden Planungen und Baukosten für Millionenprojekte.

Die Finanzierung des Investitionsaufwandes im Jahr 2021 gestaltet sich voraussichtlich wie folgt:

Beschluss

Der Investitionsplanung bis 2024 wird in der vorliegenden Form zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.05.2021 11:26 Uhr