Abwicklung von Förderprogrammen


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 27.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 27.01.2021 ö 6.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Durch die Komplexität und teilweise Undurchschaubarkeit von Förderprogrammen ist der Verwaltungsaufwand im Rathaus teilweise enorm. Die Anforderungen an die Kommunen zur Durchführung von Förderverfahren sind bei manchen Themen schwierig und sehr zeitaufwändig.
Beispiel Digitalfunk: Das Sonderförderprogramm Digitalfunk wurde uns im Jahr 2013 mit der Beschaffung diverser Digitalfunkgeräte bewilligt. Seit dieser Zeit füllt dieses Sonderförderprogramm 5 Aktenordner, die (aufgrund Personalwechsel) von drei verschiedenen Führungskräften wochenlang bearbeitet werden musste. Die viel versprochene Sonderförderung von 85 % ergibt nun eine sagenhafte Förderung von 37 T€. Dies sind lediglich 55 % der beschafften und notwendigen Geräte für die Heilsbronner Feuerwehren.
Beispiel Digitalisierung an Schulen: Der Ausschuss Bildung, die Schulleitungen sowie die Sachbearbeiter im Rathaus sind seit dem Jahr 2018 dem ständigen Wandel der Fördervorgaben sowie der Neuerungen am Produktmarkt ausgesetzt. Dabei ist die Auswahl der förderfähigen digitalen Infrastruktur für unsere Grundschulen an das jährlich aktualisierte Votum gebunden, weshalb sich die Durchführung schwierig gestaltet. Dabei stehen wir momentan erst am Beginn zur Beschaffung der benötigten Geräte.
Förderprogramme sollten klarer, übersichtlicher und einfacher zu bearbeiten sein, damit die Arbeitszeit in den Rathäusern auch noch für andere wichtige Aufgaben einer Kommune zur Verfügung steht.
Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 06.05.2021 11:26 Uhr