Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 24.11.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
- Gebührenanhebung ab der Badesaison 2023
Bereits im Stadtrat vom 07.10.2020 wurde ein Vorschlag zur Erhöhung der Freibadgebühren seitens der Verwaltung zur Badesaison 2022 angekündigt. Aufgrund der Pandemie sollte dies auf 2023 verschoben werden.
Das entstandene Defizit der vergangenen Jahre – trotz letztmaliger Anhebung der Freibadgebühren ab der Badesaison 2016 – war nicht lange anhaltend rückläufig. In der Grafik wird das Defizit um Abschreibung und Verzinsung vermindert, die als einzige Faktoren rückläufig und nicht beeinflussbar sind. Der Jahresvergleich von z.B. 2011 zu 2020 beträgt eine Defizitmehrung von rd. 140 T€, bedingt durch steigende Betriebs- und Personalkosten. Allerdings sind in diesem Jahr negative Auswirkungen durch die Pandemie zu berücksichtigen.
Aus diesem Grund ist eine Erhöhung der Freibadgebühren geboten.
Die Freibadgebühren im Vergleich zu denen umliegender Gemeinden stellen sich aktuell wie folgt dar:
Einzelkarten:
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Erwachsene
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Kinder & Jugendliche
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Anmerkung
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Heilsbronn
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3,50 €
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1,50 €
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beheizt
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Weihenzell
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3,00 €
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1,50 €
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beheizt
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Lichtenau
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3,50 €
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2,00 €
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beheizt
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Großhabersdorf
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2,50 €
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1,50 €
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Naturbad
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Veitsbronn
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3,50 €
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2,00 €
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beheizt
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Windsbach
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2,00 €
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1,00 €
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Naturbad
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Ansbach
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3,40 €
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1,60 €
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beheizt
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Herrieden
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3,00 €
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1,50 €
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beheizt
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Dauerkarten:
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Erwachsene
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Kinder & Jugendliche
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Familien
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Heilsbronn
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80,00 €
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40,00 €
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120,00 €
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Weihenzell
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45,00 €
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20,00 €
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95,00 €
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Lichtenau
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70,00 €
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30,00 €
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105,00 €
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Großhabersdorf
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30,00 €
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15,00 €
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84,00 €
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Veitsbronn
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85,00 €
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35,00 €
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90,00 €
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Windsbach
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20,00 €
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15,00 €
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30,00 €
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Ansbach
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98,00 €
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39,00 €
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128,00 €
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Herrieden
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70,00 €
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20,00 €
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110,00 €
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Die letzte „normale“ Badesaison vor der Corona-Pandemie war im Jahr 2019. Das Defizit betrug in diesem Jahr incl. Abschreibung und Verzinsung rd. Minus 315 T€. Eine kostendeckende Gebühr für den Betrieb des Freibades hätte um rd. 260 % (!) angehoben werden müssen, um ein Defizit zu vermeiden. Beispielsweise müsste eine Einzelkarte für das Freibad für einen Erwachsenen dann rd. 9,20 € (statt 3,50 €) und eine Familienkarte rd. 315 € (statt 120 €) kosten.
Um den Badegästen weiter sozial vertretbare Gebühren anbieten zu können, aber auch das Defizit der Stadt Heilsbronn nicht weiter steigen zu lassen, wurde mit einer möglichen Erhöhung um 25 % gerechnet. Jährlich würden anhand der Beispielrechnung aus dem Jahr 2019 Mehreinnahmen i. H. v. rd. 21.000 € generiert werden (s. Anlage 1). Im Verhältnis wären die Dauerkarten im Vergleich zu den Einzelkarten stärker anzuheben.
Eine Anhebung der satzungsgemäßen Freibadgebühren wird in folgender Höhe zur Beratung vorgelegt: (Die Preise für Zehnerkarten, Schüler- und Studentenkarten, Früh- und Spätschwimmerkarten und ermäßigte Karten wurden entsprechend angepasst, die Preise der Dauerkarten wurden ebenfalls angehoben.)
§ 3 Nrn. 1 bis 4 der Gebührensatzung erhalten folgende Fassung:
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Alt
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Neu
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1. Für eine Einzelkarte
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- für Erwachsene
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3,50 €
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4,40 €
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- für Erwachsene (bis 10.00 Uhr)
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2,00 €
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2,50 €
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- für Erwachsene (ab 18.00 Uhr)
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2,00 €
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2,50 €
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- für Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
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1,50 €
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1,90 €
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für Schüler und Studenten im Besitz eines gültigen Schüler- bzw. Studentenausweises und Wehrpflichtige, die Grundwehr- oder Zivildienst leisten sowie für Schwerbehinderte (mindestens 50 GdB)
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2,00 €
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2,50 €
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2. Für eine Zehnerkarte
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- für Erwachsene
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31,50 €
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39,40 €
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- für Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
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13,50 €
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16,90 €
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c) für Schüler und Studenten im Besitz eines gültigen Schüler- bzw. Studentenausweises und Wehrpflichtige, die Grundwehr- oder Zivildienst leisten sowie für Schwerbehinderte (mindestens 50 GdB)
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18,00 €
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22,50 €
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3. Für eine Saisonkarte
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- für Erwachsene
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80,00 €
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100,00 €
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für Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr; für Schüler und Studenten im Besitz eines gültigen Schüler- bzw. Studentenausweises und Wehrpflichtige, die Grundwehr- oder Zivildienst leisten sowiefür Schwerbehinderte (mindestens 50 GdB)
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40,00 €
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50,00 €
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- für Alleinerziehende mit Kindern und Pflegekindern, soweit die Kinder und Pflegekinder nicht verheiratet oder berufstätig oder über 18 Jahre alt sind
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95,00 €
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119,00 €
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4. Für eine Familienkarte zur Benutzung durch alle Angehörigen einer Familie, wobei als Familienangehörige Eltern, Kinder und Pflegekinder gelten, soweit die Kinder oder Pflegekinder nicht verheiratet oder berufstätig oder über Jahre alt sind
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120,00 €
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150,00 €
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- Vorliegende Anträge der Freien Wähler und der CSU für ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger
- Antrag der Freien Wähler vom 25.07.2021 auf kostenfreien Eintritt für ehrenamtliche Helfer der Rettungsdienste, Freiwillige Feuerwehren und THW
In der Stadt Heilsbronn sind rund 570 Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich in o. g. Vereinigungen tätig. Bei Gewährung eines kostenfreien Eintritts für diese ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Heilsbronn würden bei einem Freibadbesuch aller dieser Personen der Stadt Heilsbronn Einnahmen i. H. v. min. rd. 4.700 € bis rd. 12.800 € / Badesaison (je nach Kartenarten), ausgehend von der Berechnung analog zu den Gebühreneinnahmen im Jahr 2019, fehlen. (s. Anlage 2a, 2b).
- Antrag der CSU-Fraktion vom 11.09.2021 auf kostenfreien Eintritt für ehrenamtlich tätige Bürger in den Sportvereinen und Sozialverbänden
In der Stadt Heilsbronn sind grob ermittelt mindestens rund 675 Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich in o. g. Vereinigungen nach den Vorgaben des Antrags tätig.
Bei Gewährung eines kostenfreien Eintritts für diese ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Heilsbronn würden bei einem Freibadbesuch aller dieser rd. 675 Personen der Stadt Heilsbronn Einnahmen i. H. v. rd. 5.200 € bis rd. 13.500 €/ Badesaison (je nach Kartenarten), ausgehend von der Berechnung analog zu den Gebühreneinnahmen im Jahr 2019, fehlen (s. Anlage 2a, 2b).
Die um die ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Heilsbronn reduzierten Badeeinnahmen erhöhen das jährliche Defizit aus dem Betrieb des Freibades als kostenrechnende Einrichtung. Aus Gründen der Gebührengerechtigkeit müsste daher ein jährlich laufender freiwilliger Zuschussbetrag aus dem Stadthaushalt gebucht werden. Dieser Zuschussbetrag schmälert die freie Finanzspanne der Stadt Heilsbronn in Höhe dieser jährlichen freiwilligen Leistung i. H. v. bis zu rd. 15.000 (je nach Kartenarten und Anzahl der Personen)!
Außerdem müssten Festlegungen getroffen werden, für welche Art der Badekarten (Einzelkarten, 10erKarten, Dauerkarten) ein kostenloser Eintritt möglich gemacht werden soll und welche Regelung bzgl. des Erwerbs von Familienkarten getroffen werden soll. Eine Kontrolle z. B. bei Einzelkarten ist mit dem Kassenautomaten nicht möglich.
Mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.05.2017 wurde festgelegt, dass für Inhaber einer gültigen Ehrenamtskarte oder einer Heilsbronn-Aktiv-Card auf bereits im Vorverkauf ermäßigte Dauerkarten nochmals ein Rabatt von 5,00 € gewährt wird (§ 2 Nr. 6). Von dieser Möglichkeit zur Ehrenamtsförderung wurde beispielsweise im Jahr 2019 von insgesamt 33 Dauerkartenkäufern Gebrauch gemacht.
Beschluss
Einer Erhöhung der Eintrittspreise wird ab der Badesaison 2023 unter der Voraussetzung, dass die Pandemie überwunden ist, wie Folgt zugestimmt:
Saisonkarte Erwachsener: 100 € (aktuell 80 €)
Saisonkarte Alleinerziehende: 120 € (aktuell 95 €)
Saisonkarte Familien: 140 € (aktuell 120 €)
Saisonkarte bed. Familien (ALG2-Besch., Sozialhilfebesch.) 120 €
Einen Vorverkaufsnachlass für Saisonkarten gibt es nicht mehr.
Den Inhabern von Ehrenamtskarten wird künftig ein Preisnachlass von 10 € anstelle von 5 € gem. § 2 Nr. 6 der Freibadgebührensatzung gewährt (Inhabern von Heilsbronn-Aktiv-Card-Besitzern wird weiterhin ein Rabatt von 5 € gewährt).
Die Änderung der Freibad-Gebührensatzung ist dem Stadtrat entsprechend zu unterbreiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.05.2022 07:50 Uhr