Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Zuständigkeitsverordnung (ZustV); Grundsatzbeschluss über die Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  21. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 21.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 21. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.07.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat sich bereits mehrfach mit der Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung beschäftigt, u.a. in den Sitzungen vom 03.02.2010 sowie vom 27.11.2002. In der Sitzung vom 27.11.2002 wurde die Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung einstimmig abgelehnt.
Nachdem die Parksituation im Bereich der Innenstadt nicht zufriedenstellend ist und eine ausreichende Überwachung des Parkverkehrs durch die Polizeiinspektion Heilsbronn nicht dargestellt werden kann, erreichen die Stadtverwaltung fortlaufend Forderungen, den Parkverkehr selbst zu überwachen.
Zuletzt hatte sich die Projektgruppe Einzelhandel in ihrer ersten Stellungnahme zur Sanierung der Hauptstraße deutlich für die Einführung einer Parküberwachung ausgesprochen.
Nach § 88 Abs. 3 ZustV (Zuständigkeitsverordnung) können Gemeinden Ordnungswidrigkeiten, die im ruhenden Verkehr (Parkverkehr)  festgestellt werden oder Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen, verfolgen und ahnden.
Nach § 88 Abs. 4 ZustV ist vorher amtlich bekannt zu machen, wenn mit der Ahndung und Verfolgung solcher Ordnungswidrigkeiten begonnen wird. Daher ist die Stadt Heilsbronn aktuell nicht befugt, Ordnungswidrigkeiten zu ahnden.
Die Stadtverwaltung schlägt vor, eine kommunale Verkehrsüberwachung einzuführen. Aus Gesprächen mit möglichen Betreiberfirmen einer komm. Verkehrsüberwachung wurde deutlich, dass sowohl der ruhende Verkehr als auch der fließende Verkehr (Geschwindigkeitsmessungen) überwacht werden sollten.
Auf Ebene der kommunalen Allianz „Kernfranken“ wird aktuell überlegt, gemeindeübergreifend eine kommunale Verkehrsüberwachung einzurichten. In diesem Fall könnte die Aufgabe der Verkehrsüberwachung an einen möglichen Zweckverband abgegeben werden. Der Stadt Heilsbronn bliebe dann der zugehörige Verwaltungsaufwand zur Einrichtung und Umsetzung zumindest teilweise erspart. Sollte eine interkommunale Lösung gefunden werden, so wäre eine Beteiligung der Stadt Heilsbronn hieran aus Sicht der Stadtverwaltung sehr zu begrüßen. Aktuell kann nicht abgeschätzt werden, wann mit einer interkommunalen Lösung gerechnet werden kann.
Die konkrete Umsetzung, d.h. v.a. die tatsächliche Überwachung wäre nur mittels externer Dienstleister darstellbar. Es müsste Personal ggf. im Wege der Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt werden. Bereits aus diesem Grund wäre eine Lösung auf Ebene „Kernfranken“ sehr zu begrüßen. Personal, welches den Verkehr überwacht und Bußgelder ausstellt, muss im hoheitlichen Auftrag der Stadt Heilsbronn tätig sein, weswegen ein externer Dienstleister zwar Personal zur Verfügung stellen kann, jedoch nicht in eigenem Namen Bußgelder verhängen darf. Hierzu ist im Stadtgebiet – neben der Polizeiinspektion – ausschließlich die Stadt Heilsbronn berechtigt.
Die Stadtverwaltung schlägt daher zunächst ebenfalls vor, die Entwicklungen auf Ebene der kommunalen Allianz wohlwollend zu verfolgen und zu unterstützen. Sollte sich keine Lösung abzeichnen oder eine Umsetzung sehr lange dauern, so wäre ggf. über eine eigene Lösung zu beraten.

Beschluss

Der Stadtrat Heilsbronn beschließt, Ordnungswidrigkeiten nach § 88 Abs. 3 ZustV zu verfolgen und zu ahnden. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zu veranlassen.
Zunächst wird eine interkommunale Zusammenarbeit in dieser Angelegenheit über die kommunale Allianz „Kernfranken“ angestrebt.
Die Entscheidung, in welchen Bereichen des Stadtgebietes und ob sowohl der ruhende wie auch der fließende Verkehr überwacht werden sollen, wird durch den Stadtrat gesondert getroffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Pfitzer ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht in der Hohenzollernhalle.

Datenstand vom 13.10.2021 11:28 Uhr