Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 16.11.2021 eine Rahmenplanung zwischen dem Baugebiet „Am Sonnenfeld“ und Badstraße beschlossen.
Der Fuß- und Radweg wurde, wie in der Sitzung besprochen, aufgenommen, siehe hierzu die beiliegende überarbeitete Planung, welche das IB Christofori und Partner mit Mail vom 21.11.2021 15:58 übersandt hat (Anlage).
Die Gründe, welche den Stadtrat zum Beschluss der Rahmenplanung veranlassten, gelten ebenfalls für die Aufstellung des Bebauungsplanes:
Im Stadtentwicklungskonzept der Stadt Heilsbronn ist die Fläche als Entwicklungsbereich zwischen Baugebiet „Sonnenfeld“ und Badstraße (E 17) aufgenommen: Wohnbebauung bei Beibehaltung der Obstbaumwiese mit Vorgaben zur Höhe, Bauform und Gestalt.
Die dortigen Grundstücke werden überwiegend landwirtschaftlich genutzt, es befindet sich dort eine langjährige, große Streuobstwiese, welche mit weiteren Flächen gesamt als Biotop kartiert ist sowie ein kartiertes Bodendenkmal.
Eine artenschutzrechtliche Betrachtung, zum dortigen Grünbereich, wie zur Streuobstwiese, erfolgt hiermit aussagefähig in einem Bauleitverfahren, was wohl auch das Mail vom 09.12.2021 09:12 von Herrn Federschmidt, Untere Naturschutzbehörde des LRA Ansbach, so erkennen lässt.
Insbesondere wird auf die Stellungnahme des Planers, Herrn Jörg Bierwagen vom IB Christofori und Partner, vom 08.11.2021 hingewiesen (ebenfalls als Anlage im RiS aufgenommen).
Die Fläche ist im Flächennutzungsplan der Stadt Heilsbronn als Baufläche ausgewiesen. Ein Bebauungsplan existiert nicht.
Ein Baurecht könnte sich ggf. bereits aus § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) ergeben, ohne dass die weiteren wichtigen städtebaulichen Ziele für diesen Bereich Berücksichtigung finden würden, insbesondere ein ausreichender Schutz der dortigen Streuobstwiese und den dazugehörigen gesamten Bereich der Grünstrukturen.
Mit der Einleitung eines Bauleitverfahrens sollen die aufgezeigten Nutzungskonflikte gegenseitig abgewogen und abgestimmt werden.