Ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr. B 43 "Gewerbegebiet Heilsbronn-Ost - 1. Erweiterung südlich der Bauhofstraße"; a) Abwägung der Stellungnahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange b) Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  27. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 15.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 27. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 15.12.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat in öffentlicher Sitzung vom 06.10.2021 die Einleitung eines ergänzenden Verfahrens für den Bebauungsplan Nr. B 43 beschlossen. Anlass war die notwendige Änderung der Ausgleichsflächenregelung.
Zwischenzeitlich wurden die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Erhebliche, die Planung beeinträchtigende Einwendungen oder Stellungnahmen wurden währenddessen nicht vorgetragen. Insbesondere wurde keine Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vorgebracht, sodass das dortige Einvernehmen angenommen werden kann.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der beigefügten Anlage aufgelistet. Auf Grundlage dessen können die Stellungnahmen entsprechend des Abwägungsvorschlages abgewogen und anschließend der Satzungsbeschluss gefasst werden.

Beschluss

  1. Abwägung
Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend der anliegenden Auflistung abgewogen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
  1. Satzungsbeschluss
Aufgrund §§ 1, 2, 8, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist i. V. m. Art. 81 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), die zuletzt durch § 4 des Gesetzes vom 25. Mai 2021 (GVBl. S. 286) geändert worden ist i.V.m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) geändert worden ist, 
erlässt die Stadt Heilsbronn folgende

Satzung

§ 1
Der Bebauungsplan Nr. B 43 „Gewerbegebiet Heilsbronn-Ost – 1. Erweiterung südlich der Bauhofstraße“ einschließlich Begründung für die Grundstücke FlNrn. 43, 43/1, 43/2, 43/3, 43/4, 43/5, 43/6, 43/7, 42, 42/3, 42/2, 42/1, 315/1 und 315 sowie Teilflächen der Ortsverbindungsstraße FlNr. 301, alle Gemarkung Weiterndorf, ist nach Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB zur Regelung der natur- und artenschutzrechtlichen Ausgleichsregelung beschlossen.
§ 2

Die Satzung tritt rückwirkend zum 25.07.2016 in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.02.2022 12:12 Uhr