Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges Gottmannsdorf - Müncherlbach; Änderung der bestehenden Kreuzungsvereinbarung


Daten angezeigt aus Sitzung:  22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 20.05.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 20.05.2015 ö vorberatend 8.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung des Stadtrates vom 17.09.2014 wurde über die im Sommer 2014 mit Vertretern der Bahn und der Regierung von Mittelfranken wegen der Kostensteigerungen geführten Gespräche informiert.
Mit dabei war auch unser Rechtsbeistand in dieser speziellen Angelegenheit, Herr Rechtsanwalt Dr. Rude aus Berlin.
Im Stadtrat wurde einstimmig beschlossen, dem seinerzeit vorliegenden Entwurf über eine 1. Änderung zur Kreuzungsvereinbarung zuzustimmen. Dieser Änderungsvereinbarung lagen kreuzungsbedingte Gesamtkosten zu Grunde, die die durch die Klage des Zweckverbandes der Reckenberggruppe verursachten Mehrkosten nicht enthielten.
Diese Mehrkosten sollten strittig gestellt werden und erst Gegenstand der Kreuzungsvereinbarung werden, wenn abschließend (ggf. gerichtlich) geklärt wäre, dass diese Kosten kreuzungsbedingt notwendig sein sollten.
Trotz laufender Bitten an die Bahn, die bereits im Entwurf vorliegende 1. Änderung zur Kreuzungsvereinbarung zur Unterschrift vorzulegen, wurde diese bis heute nicht vorgelegt. Es gab vielmehr von der Bahn Nachfragen zu Kosten und zu Begründungen der Mehrkosten im Straßenbau.
Nun hat die Bahn der Regierung eine Stellungnahme vorgelegt, nach der eine Klage gegen die Reckenberggruppe keine Aussicht auf Erfolg hätte. Die Regierung von Mittelfranken kann diesen Argumenten folgen, so dass nun eine Änderung zur Kreuzungsvereinbarung vorgelegt werden soll, die die strittigen Kosten beinhalten wird.
Rechtsanwalt Dr. Rude wurde vorab telefonisch informiert. Er wird uns eine kurze Einschätzung geben sowie für den Fall, dass er weiter eingebunden werden soll, für die anstehende Entscheidung im Stadtrat Kosten nennen.
Nach Vorlage der zu erwartenden, entsprechend begründeten Änderung zur Kreuzungsvereinbarung durch die Bahn ist über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

Datenstand vom 01.07.2015 17:37 Uhr