Photovoltaik-Anlagen auf Dächern stadteigener Gebäude;
Zurverfügungstellung der Dächer an die Stadtwerke Heilsbronn; Beschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
33. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 11.05.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Geeignete Dächer von städtischen Gebäuden (z. B. Grundschule und Turnhalle Heilsbronn, ehem. Hausmeisterhaus Ansbacher Straße 15, Bauhofstraße 11) werden derzeit verschiedenen Betreibern, u.a. Bürgersolar Heilsbronn eG, zur „Fremdnutzung auf städt. Dächern“ für PV-Anlagen zur Verfügung gestellt. Hierfür wurden Verträge mit einer festen Laufzeit mit Verlängerungsoption abgeschlossen.
In der Sitzung des Werkausschusses vom 09.11.2021 wurde das Thema aufgegriffen. Die Stadtwerke sind zwischenzeitlich bemüht, selbst öffentliche Dachflächen zum Bau von eigenen Photovoltaikanlagen zu nutzen. Daher wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Werkausschuss beschließt, dass die PV-Anlagen „Fremdnutzungen auf städt. Dächern“ zum jeweiligen Vertragsende gekündigt werden und die Stadtwerke Heilsbronn zeitnah entsprechende Anlagen darauf errichten dürfen.“
Dieser Beschluss gilt als Empfehlung an den Stadtrat.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, dass auslaufende Verträge nicht verlängert werden und städtische Gebäude künftig nur noch den Heilsbronner Stadtwerken für die Errichtung von PV-Anlagen zur Verfügung gestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2
Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Oehler enthält sich wegen persönlicher Befangenheit der Abstimmung.
Datenstand vom 02.08.2022 10:31 Uhr