Antrag der Stadtratsmitglieder Brendle-Behnisch und Pfitzer auf Errichtung eines Gehweges im Bereich der Sonnenstraße/Talstraße in Weißenbronn; Beschluss über die Errichtung eines Gehweges bzw. einer Treppenanlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  35. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 29.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 35. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.06.2022 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben vom 28.01.2022 beantragen die Stadtratsmitglieder Brendle-Behnisch und Pfitzer, dass der Stadtrat die Errichtung einer Fußgängerquerung bzw. eines Fußwegs vom Neubaugebiet „Am Lehrfeld“ in Weißenbronn auf den Hangweg zwischen der Sonnenstraße und der Talstraße. Mit Antrag gleichen Datums beantragen die beiden Stadtratsmitglieder die Errichtung eines Geh- und Radweges von Weißenbronn nach Weiterndorf. Die Anträge wurden in öffentlicher Sitzung vom 09.02.2022 bekanntgegeben.
Nachdem die Errichtung eines Fußweges nach Weiterndorf mit gesondertem Schreiben beantragt wird, wird in dem aufgerufenen Tagesordnungspunkt nur zur Fußgängerquerung zum Hangweg ausgeführt.
Fußgängerquerungen dürfen nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) u.a. nur dort eingerichtet werden, wo beidseitig ein Gehweg vorhanden ist. Im Bereich der Sonnenstraße bestehen derzeit beidseitig keine Gehwege. Eine Querung hin zum Hangweg zwischen Sonnenstraße und Talstraße wäre aus Sicht der Stadtverwaltung derzeit ohnehin nicht zielführend, da der Hangweg nicht ordnungsgemäß begangen werden kann.
Die entsprechende Ertüchtigung des Hangweges wurde durch die Stadtverwaltung geprüft. Aufgrund des vorhandenen Gefälles sowie vorhandener Zufahrten im südlichen Bereich des Durchganges wäre eine Treppenanlage mit ca. 40 Stufen erforderlich. Die Kosten für die Treppenanlage werden auf ca. 75.000 € geschätzt. Seitens der Anwohnerschaft wurde der Stadtverwaltung rückgemeldet, dass aufgrund der aufkommenden Reinigungs- und Sicherungspflicht der anliegenden Grundstückseigentümer keine Treppenlage bzw. kein Fußweg dort gewünscht würde.
Aus Sicht der Stadtverwaltung liegen auch die übrigen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Querungshilfe im Bereich der Sonnenstraße nicht vor, u.a. weder die erforderliche Fahrzeugfrequenz (>200 Fz./h) noch die Fußgängerfrequenz (>50 Fg./h).

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, im Bereich der Sonnenstraße in Weißenbronn keine Querungshilfe einzurichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

Datenstand vom 26.09.2022 10:10 Uhr