Bauvoranfrage Errichten vom Einfamilienhaus, FlNr. 356/5 Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 29.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 16. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 29.06.2022 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Einfamilienhauses auf der Flurnummer 356/5, Gemarkung Heilsbronn. Mit der Bauvoranfrage soll die planungsrechtliche Zulässigkeit geklärt werden. 
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Es ist der Neubau eines Bungalows mit Flachdach bzw. Satteldach flach auf einer Grundfläche von ca. 15 m x 9 m geplant. Der planende Architekt möchte in dieser Angelegenheit wissen, ob die Bebauung außerhalb der Baugrenzen zulässig ist. 
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Da es hier keinen Bebauungsplan gibt, sind auch keine Baugrenzen festgesetzt. Jedoch werden die Abstandsflächen zum Grundstück Fl.Nr. 356/33 nicht eingehalten. Die Prüfung obliegt jedoch dem Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. Eine Gehwegabsenkung zu Lasten des Antragstellers wäre erforderlich. 
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke liegen nicht vor.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zu erteilen.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss stimmt der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf der Flurnummer 356/5, Gemarkung Heilsbronn zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.08.2022 11:10 Uhr