Freistellungsverfahren Errichtung von 12 neuen Balkonen, FlNr. 367/4 Gemarkung Heilsbronn, St.-Gundekar-Str. 28 a und 28 b


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 29.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 16. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 29.06.2022 ö beschliessend 3.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant die Errichtung von 12 neuen Balkonen auf Flurnummer 367/4 Gemarkung Heilsbronn im Freistellungsverfahren. 
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B1 „Am Eichenwald“. 
Es ist geplant, die alten Balkone abzureißen und durch neue zu ersetzen.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten und kann daher im Genehmigungsfreistellungsverfahren ausgeführt werden. 
Nachbarunterschriften sind im Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht erforderlich. 
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. 
Die Verwaltung empfiehlt dem Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zuzustimmen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Bauvorhaben Errichtung von 12 neuen Balkonen auf Flurnummer 367/4 Gemarkung Heilsbronn zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.08.2022 11:10 Uhr