Zuschussrichtlinien der Stadt Heilsbronn; Beschluss über eine evtl. Anpassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  43. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 14.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 43. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 14.12.2022 ö 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Stadtrat vom 01.06.2022 wurde die Vorlage sowie eine evtl. Anpassung der bestehenden Zuwendungsrichtlinien der Stadt Heilsbronn befürwortet.
Bisher wurden diese grundsätzlich in Anlehnung an die Landkreisrichtlinien – soweit vorhanden – beschlossen und letztmalig ab 01.07.2020 (Richtlinie Nr. 2 und Nr. 3) sowie ab 01.01.2021 (Richtlinie Nr. 4) geändert.
Im Einzelnen:
Richtlinien für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung des Sports in den Sportvereinen (Nr. 2):
Die aktuell gültigen Richtlinien des Landkreises Ansbach zur Sportförderung wurden eng an die Förderrichtlinien des BLSV angepasst.
Wesentliche Unterschiede zur derzeit gültigen Richtlinie Nr. 2 der Stadt Heilsbronn sind:
1. Generalinstandsetzungen von Sportanlagen werden bereits gefördert, wenn seit dem Neubau oder der letzten Generalinstandsetzung mindestens 10 Jahre verstrichen sind. Davon würden z. B. Schützenvereine profitieren, deren elektronische Schießstände oft bereits nach 20 Jahren erneuert werden müssen.
2. Von einer Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen mit einem geringeren zuwendungsfähigen Anteil als 5.000 €, analog zu den aktuell gültigen Förderrichtlinien des BLSV.
Zur Veranschaulichung ist ein direkter Vergleich abgedruckt sowie ein Entwurf der Richtlinie Nr. 2, der ab 01.01.2023 so beschlossen werden könnte.

Richtlinien für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung der Denkmalpflege (Nr. 3):
Die aktuell gültigen Richtlinien des Landkreises Ansbach unterscheiden sich inhaltlich nur geringfügig:
Der Landkreis beurteilt die Höhe des denkmalpflegerischen Mehraufwands für Maßnahmen die gleiche Liegenschaft betreffend, die innerhalb von fünf Kalenderjahren ausgeführt wird, als eine Maßnahme (s. Allgemeine Bedingungen unter h). Damit könnte man bei der Richtlinie der Stadt Heilsbronn den Passus Nr. 2 auch streichen (s. Anlage).

Richtlinien für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung von kirchlichen Baumaßnahmen und Baumaßnahmen von Trägern der Wohlfahrtspflege (Diakonieverein, Caritas) (Richtlinie Nr. 4):
Für den Landkreis Ansbach hat der Kreistag keine entsprechenden Zuwendungsrichtlinien beschlossen.
Nach einer telefonischen Umfrage bei den Kernfrankengemeinden werden überwiegend Einzelfallentscheidungen im jeweiligen Gemeinderats- bzw. Stadtratsgremium getroffen. Diese bewegen sich im Rahmen unserer geltenden Richtlinien.
Im HFA vom 27.01.2021 sowie im STR vom 10.02.2021 wurden diese Richtlinien letztmalig geändert. Dabei wurde ergänzt, dass die Gewährung eines Zuschusses trotz bestehender staatlicher Baulast nur für den nicht staatlichen Anteil der Baulast möglich ist.
Seitens der Finanzverwaltung besteht kein Änderungsbedarf zu dieser Richtlinie. Eine aktuelle Version dieser gültigen Richtlinien Nr. 4 liegt ebenfalls als Anlage bei.
Hinsichtlich der aktuellen Lage (Pandemie/ Energiekrise/ Baupreissteigerungen/ Angriffskrieg auf die Ukraine) sollten nach Möglichkeit keine Entscheidungen getroffen werden, die für die Stadt Heilsbronn finanzielle Mehrbelastungen bedeuten würden.
Es geht die Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschuss vom 23.11.2022 an den Stadtrat, die geänderten Zuwendungsrichtlinien ab 01.01.2023 neu zu beschließen.

Beschluss 1

Ein Empfehlungsbeschluss aus dem Haupt- und Finanzausschuss liegt vor. Die Richtlinien Nr. 2 und Nr. 3 werden gemäß den vorliegenden Entwürfen geändert. Diese Änderung gilt jeweils ab dem 01.01.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Fördersatz in den Richtlinien für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung der Denkmalpflege wird analog der Richtlinien für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung des Sports in den Sportvereinen angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 17

Datenstand vom 16.02.2023 10:10 Uhr