Bauantrag Göppner Christoph, Wielandstraße 18, 90419 Nürnberg Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Garage und Carport auf Fl.Nr. 79/11, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 10


Daten angezeigt aus Sitzung:  42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.11.2016 ö beschliessend 1.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller beantragt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport im neuen Baugebiet B 4 „An den Schwabachauen“.

Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung nicht eingehalten.

Ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurde mit eingereicht.

Die Befreiung betrifft die Traufhöhe und den Abstand vom OK Gelände zu EG Fußboden an der Südseite des Gebäudes. Im Bereich der Einliegerwohnung im Keller ist ein Ausgang mit Freisitzfläche geplant, so dass in diesem Bereich auf ca. 3,00 m Länge die festgelegte maximale Traufhöhe von 6,50 m um ca 1,00 m und der Abstand vom Gelände zum EG Fußboden ebenfalls um ca. 1,00 m überschritten wird. Alle anderen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten!

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Nach Meinung der Verwaltung kann dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Überschreitung der Traufhöhe im Süden auf ca. 3,00 m Länge aus Gleichbehandlungsgründen nicht zugestimmt werden.

Die Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn wird eingehalten.

Nachdem mit der Befreiung kein Genehmigungsfreistellungsverfahren möglich ist, sind keine Hinweise bezüglich eines möglichen Baubeginns mehr erforderlich, da bis zur Erteilung der Baugenehmigung die Erschließungsmaßnahmen abgeschlossen sind.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 79/11, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 10, wird nicht erteilt.
Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Überschreitung der Traufhöhe im Süden um ca. 1,00 m und des Abstandes vom Gelände zum EG Fußboden ebenfalls um ca. 1,00 m auf ca. 3,00 m Länge wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 30.11.2016 15:47 Uhr