Anträge der Stadtratsmitglieder Brendle-Behnisch & Pfitzer sowie der Anwohner des Neubaugebietes "Am Lehrfeld" zur Verkehrssituation im Bereich der nördlichen Ortseinfahrt Weißenbronn; Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  51. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 05.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 51. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.07.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben vom 22.05.2023 (s. Anlage) beantragen die Stadtratsmitglieder Günther Brendle-Behnisch und Harald Pfitzer erneut, dass der Stadtrat einer Fußgängerquerung (1. Antrag) bzw. einen Fußweg vom Neubaugebiet „Am Lehrfeld“ in Weißenbronn auf den Hangweg zwischen der Sonnenstraße und der Talstraße (2. Antrag) beschließt. Dabei soll im Zusammenhang mit dem beantragten Fuß- und Radweg von Weißenbronn nach Weiterndorf der Fußweg nun auf der ortsauswärts gesehen linken Straßenseite errichtet werden (3. Antrag) und zur sicheren Überquerung der Straße in Höhe des Neubaugebiets „Am Lehrfeld“ ein Zebrastreifen (4. Antrag) eingerichtet werden. In diesem Bereich sollte dann ein 30er-Bereich (5. Antrag) den Verkehr herunterbremsen. Durch eine mit roten Pflastersteinen markierte Querung (6. Antrag) der Sonnenstraße oberhalb der Kreuzung wäre dann auch die Überquerung optisch hervorgehoben.
Gleichzeitig soll die Verwaltung mit der Planung und Kostenberechnung für die Errichtung beauftragt werden (7. Antrag). Für die Zeit bis zur Durchführung der Haupt-Maßnahme wird die Anbringung von zwei Verkehrsspiegeln jeweils im Winkel von 45° an der Unterseite der Sonnenstraße im Einmündungsbereich beantragt (8. Antrag), sodass Autofahrer, die von der Sonnenstraße aus beiden Richtungen in Richtung Weiterndorf abbiegen wollen, bereits vor Erreichen der Einmündung in die Straße nach Weiterndorf Einblick haben und frühzeitig reagieren können (Alt.: Spiegel lediglich für den von unten kommenden Verkehr) (9. Antrag). 
Stellungnahme der Verwaltung
Im Rahmen der Beratung zur Errichtung eines Geh- und Radweges in der Sitzung des Stadtrates vom 12.10.2022 wurde vorgesehen, den Geh- und Radweg von Weißenbronn ortsauswärts auf der linken Straßenseite zu planen. Der Antrag ist insoweit irreführend. Die Grunderwerbsverhandlungen wurden darüber hinaus auf dieser Grundlage begonnen, eine Änderung der Planung wäre bereits aus diesem Grund problematisch. Zudem erfolgt die Planung ohnehin wie im Antrag vom 22.05.2023 vorgetragen.
Nach § 31 Abs. 7 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Heilsbronn (GeschO) kann ein bereits zur Abstimmung gebrachter Beratungsgegenstand erneut behandelt werden, wenn neue Tatsachen oder neue gewichtige Gesichtspunkte vorliegen. Neue sachverhaltsändernde Tatsachen liegen nach Einschätzung der Stadtverwaltung nicht vor, weswegen eine redundante Beratung des Antrages durch den Stadtrat nicht erfolgen müsste.
Insbesondere wurde bereits die Querungshilfe zur Überführung in den „Hangweg“ bereits mit dem ersten Antrag beantragt. Sollte hier der Fußgängerverkehr übergeleitet werden, wäre wie im Rahmen der Stadtratssitzung und -vormerkung ausgeführt, eine Treppenanlage zu errichten, die mit größeren Kosten verbunden wäre. 
Die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen werden durch die Stadtverwaltung sehr sorgfältig begutachtet. Bei der in Ortseinfahrtsrichtung Weißenbronn erfolgte Messung ist zu beachten, dass das Messgerät Fahrzeuge bereits ab einer Distanz von ca. 300m die gefahrene Geschwindigkeit erstmalig erfasst und anzeigt. Bei der Messung in Richtung ortseinwärts wird die Geschwindigkeit damit bereits vor der Ortstafel und bei tatsächlich zul. Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. In der Auswertung erscheint eine gemessene Geschwindigkeit von über 50 km/h allerdings als Geschwindigkeitsüberschreitung. Das Auswertungsergebnis ist daher dahingehend zum Teil nicht aussagekräftig. Um die am Ort des Messgerätes gefahrene Geschwindigkeit auszuwerten, müsste die Austrittsgeschwindigkeit (die letztmalig gemessene Geschwindigkeit) gemessen werden, was mit den städtischen Geräten nicht ausgewertet werden kann.
Die tagesabsoluten Verkehrszahlen werden in der Regel in der Weise auf die Spitzenzeiten umgerechnet, dass 10 % der Gesamtbelastung zu Stoßzeiten (je Stunde) auftritt. Eine Nivellierung auf alle Stunden erfolgt nicht. Stoßzeiten werden damit berücksichtigt und nicht etwa herausgerechnet. In der Stadtratssitzung vom 12.10.2022 wurde ausweislich der Sitzungsvorlage und des Sitzungsprotokolles ausgeführt, dass in 24 Stunden insgesamt 709 Kfz gemessen wurden. Eine Herunterrechnung auf einzelne Stunden erfolgte in der Sitzung vom 12.10.2022 und auch in der Sitzung vom 29.06.2022 nicht. Die zur Verfügung gestellte Messung vom 13.07. bis 15.07.2022 ergab im Zeitraum von 49 Stunden insgesamt 709 Fahrzeuge. Nachdem allerdings nur in Richtung ortsauswärts gemessen wurde, wurde angenommen, dass ortseinwärts in etwa ähnliche Verkehrszahlen vorliegen dürften (zusammengerechnet ca. 1.400 Kfz in 49 Stunden in beiden Fahrtrichtungen, d.h. ca. 700 Fahrzeuge in 24 Stunden in beiden Fahrtrichtungen). In Stoßzeiten wären damit ca. 70 Fahrzeuge (in beide Fahrtrichtungen) zu erwarten, womit die Grenzwerte der einschlägigen Richtlinien bei Weitem nicht erreicht werden (400 Kfz/h bzw. 2.500 Kfz/24h), sodass auch eine spezifizierte Betrachtung einzelner Stunden unterbleiben konnte.
Auf die Erforderlichkeit einer Treppenanlage für den nicht als öffentlichen Fußweg ausgewiesenen Hangweg in Weißenbronn zwischen Sonnenstraße und Talstraße wurde in der Stadtratssitzung am 29.06.2022 hingewiesen. An der Sachlage hat sich keine Änderung ergeben.
Die Anfrage eines Verkehrsspiegels war im ursprünglichen Antragsschreiben nicht aufgeführt und wurde nachträglich in der Stadtratssitzung am 29.06.2022 gefordert. Ein gesonderter Beschluss wurde dahingehend nicht gefasst. Ausweislich des Sitzungsprotokolles vom 29.06.2022 wurden die Verkehrsspiegel allerdings zur Unterstützung der FußgängerInnen bei der Querung der Sonnenstraße gefordert. Dies wird im Antragsschreiben vom 22.05.2023 (Punkt 5) anders geschildert. Die Stadtverwaltung führte seinerzeit dahingehend aus, dass Verkehrsspiegel für FußgängerInnen bei der Straßenquerung kaum einen Mehrwert liefern. 
Unabhängig vom Antrag der Stadtratsmitglieder Brendle-Behnisch und Pfitzer hat die Stadtverwaltung ein Antrag der Anwohnenden des Baugebietes „Am Lehrfeld“ erreicht (s. Anlage). Diese stellen den gleichlautenden Antrag einer Geschwindigkeitsreduzierung (Tempo 30), eines Fußweges und der Anbringung eines Verkehrsspiegels.

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt, dass keine neuen Tatsachen oder gewichtige Gesichtspunkte vorliegen und die Anträge vom 22.05.2023 damit nicht erneut zur Abstimmung gebracht werden (§ 31 Abs. 7 GeschO).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 13

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt, dass die Anträge zurückgestellt werden und zunächst eine vor-Ort-Besichtigung des zuständigen Bau-, Umwelt- & Klimaausschusses unter Hinzuladung der Anwohner des Lehrfelds stattfinden wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2023 11:46 Uhr