Bauantrag Umbau und Aufstockung einer Doppelhaushälfte, FlNr. 398/2 Gemarkung Heilsbronn Weißenbronner Str. 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  28. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 21.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 28. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 21.06.2023 ö beschließend 2.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Bauantrag vom 05.06.2023 beantragte der Antragssteller den Umbau und die Aufstockung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück mit der FlNr. 398/2 Gemarkung Heilsbronn.
Am gesamten Gebäude soll zusätzlich ein Vollwärmeschutz angebracht werden.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen vollständig vor. 
Ebenso werden die satzungsgemäß geforderten Stellplätze vollständig nachgewiesen.
Das Bauvorhaben ist bauplanungsrechtlich zulässig. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Bau-,  Umwelt- und Klimaausschuss stimmt dem Bauvorhaben „Umbau und die Aufstockung einer Doppelhaushälfte“ auf dem Grundstück mit der FlNr. 398/2 Gemarkung Heilsbronn zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen hierzu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2023 09:46 Uhr