Nutzungsänderung EG als Hebammenpraxis, FlNr. 649 Gemarkung Seitendorf, Göddeldorf 13
Daten angezeigt aus Sitzung:
29. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 26.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragssteller planen die Nutzungsänderung des Erdgeschosses hin zu einer Hebammenpraxis. Das Vorhaben soll auf dem Grundstück mit der FlNr. 649 Gemarkung Seitendorf verwirklicht werden.
Von Seiten der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Vorhabengrundstück befindet sich nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Damit richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens danach, ob es im Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 BauGB) verwirklicht werden soll.
Ein bauplanungsrechtlicher Innenbereich i.S.d. § 34 BauGB liegt vor, wenn sich ein Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils befindet.
Das Vorhabengrundstück befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
Ausdiesem Grund sind die Prüfungstatbestände des Innenbereichs anzuwenden. Hierbei gilt es zu prüfen, ob sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Nach Auffassung der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Die erforderlichen 5 Stellplätze werden durch die Antragssteller nachgewiesen.
Die Verwaltung empfiehlt daher, das gemeindliche Einvernehmen zu der geplanten Nutzungsänderung zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Nutzungsänderung des Erdgeschosses als Hebammenpraxis auf Fl.Nr. 649, Gemarkung Seitendorf wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.09.2023 09:47 Uhr