Nutzungsänderung Kellerraum zu Unterrichtsraum, FlNr. 358/15 Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Str. 15
Daten angezeigt aus Sitzung:
29. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 26.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Stadt Heilsbronn plant die Nutzungsänderung eines Wohngebäudes zu einer Musikschule auf FlNr. 358/15 Gemarkung Heilsbronn.
Bauliche Veränderungen an dem Gebäude sollen nicht vorgenommen werden.
Von Seiten der Verwaltung wird folgendes Bemerkt:
Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. B12-2 „Ansbacher-, Altendettelsauer-, Neuendettelsauer Straße“. Der Bebauungsplan sieht für diesen Bereich ein Sondergebiet für den Gemeindebedarf (Schulen) vor.
Die geplante Nutzung entspricht hierbei den Vorgaben des Bebauungsplanes. Aus diesem Grund geht die Verwaltung von einem Antrag im Freistellungsverfahren aus. Jedoch konnte abschließend nicht mit dem Landratsamt geklärt werden ob es sich bei einer Musikschule um einen Sonderbau handelt, welcher einen regulären Bauantrag auf Nutzungsänderung verlangen würde.
Der erforderliche Stellplatz wird vor dem Grundstück nachgewiesen.
Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung vorsorglich das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Nutzungsänderung eines Wohngebäudes zu einer Musikschule auf FlNr. 358/15 Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.09.2023 09:47 Uhr