Information zur Kreisumlage
Daten angezeigt aus Sitzung:
74. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 09.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Es ist überall zu hören von finanziellen Nöten in Gemeinden, Städten und Landkreisen.
Vor allem Landkreise wären am finanziellen Limit. Ursache scheint auch die Übernahme staatlicher Aufgaben zu sein.
So zu lesen in der Fränkischen Landeszeitung vom 19.08.2024 „Acht Millionen Euro für staatliche Aufgaben“ und am 28.09.2024 „Sparen wird schwierig; Weil Bund und Land immer neue Aufgaben stellen, rechnet man im Landratsamt mit weiter steigenden Ausgaben“.
Regelmäßig wird in diesem Zusammenhang eine Anhebung des Umlagesatzes für die Kreisumlage ins Gespräch gebracht.
Eigentlich dürfte es aber nicht Aufgaben der Umlageschuldner (=Städte und Gemeinden im Landkreis) sein, dem Landkreis für die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben den Aufwand über die Kreisumlage zu erstatten da die eigentlich das Land zu erstatten hätte.
Die Frage, ob die Defizite, die dadurch entstehen, dass das Land seine Finanzgarantien gegenüber den Landkreisen nicht erfüllt, vom Gemeinden getragen werden dürfen, beschäftigt aktuell die Verwaltungsgerichte.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 19.11.2024 09:48 Uhr