Bauantrag Taubmann Elektronik GmbH, Turmstraße 4, 91560 Heilsbronn Anbau eines Technikraumes und eines Schwimmbeckens an das bestehende Fitnessstudio auf Grundstück FlNr. 43/1, Gemarkung Weiterndorf, Bauhofstraße 24
Daten angezeigt aus Sitzung: 88. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 16.01.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat Heilsbronn | 88. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn | 16.01.2019 | ö | beschliessend | 4.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Bauvorhaben wurde in der heutigen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vorgestellt und erläutert.
Die Antragsunterlagen wurden am 13.12.2018 bei der Stadtverwaltung eingereicht. Nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 5 BayBO hat die Stadt Heilsbronn ab Einreichung der Unterlagen einen Monat Zeit, zu erklären, dass ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Ergeht eine entsprechende Erklärung nicht, so ist das Vorhaben vom Genehmigungsverfahren freigestellt.
Die Frist für eine entsprechende Erklärung ist am 13.01.2019 abgelaufen, das Vorhaben kann daher im Genehmigungsfreistellungsverfahren errichtet werden.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 11.04.2019 09:45 Uhr