Die Antragsteller haben Ihr Bauvorhaben An den Schwabachauen 18, 91560 Heilsbronn, im Genehmigungsfreistellungsverfahren ausführen können. (Bekanntgabe im Bau- und Umweltausschuss am 22.02.2017)
Bei einer Baukontrolle durch das Landratsamt Ansbach am 14.02.2018 wurde festgestellt, dass die an der Südgrenze des Grundstücks errichtete Stützmauer abweichend von den eingereichten Plänen die gemäß Bebauungsplan zulässige max. Höhe von 0,80 m zum Teil um ca. 0.30 m überschreitet.
Die Antragsteller wurden mit Schreiben vom 21.02.2018 zur Überprüfung der nachträglichen Genehmigungsfähigkeit der Stützmauer aufgefordert, einen Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bei der Stadt einzureichen oder alternativ die Stützmauer so abzuändern bzw. umzugestalten, dass sie den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht.
Nachdem es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben gemäß BayBO handelt, liegt die Erteilung der isolierten Befreiung im Zuständigkeitsbereich der Stadt Heilsbronn.
Der Antrag auf isolierte Befreiung ging erstmals am 12.04.2018 bei der Stadt ein. Er wurde aber wegen der fehlenden Nachbarunterschriften zurückgegeben und am 25.04.2018 erneut eingereicht.
Die ausführliche Begründung der Antragsteller zum Antrag auf isolierte Befreiung ist im RIS hinterlegt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nachbarunterschriften:
Es wurden nur zwei von drei erforderlichen Nachbarunterschriften vorgelegt. Der Antragsteller hat persönlich mitgeteilt, dass der Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 79/3 die Unterschrift nicht leistet.
Die Begründung der vorhandenen Abweichung ist zwar ausführlich beschrieben, hätte jedoch nach Meinung der Verwaltung bei sorgsamer Planung der Außenanlagen vermieden werden können.
Nach Vermutung der Verwaltung wollten die Antragsteller eher einen ebenen/waagerechten Garten in einer Hanglage bekommen.
Befreiungen hinsichtlich der Stützmauerhöhe sind bisher nicht eingereicht worden.
Nach Meinung der Verwaltung sollte dem Antrag auf isolierte Befreiung auch unter dem Aspekt der fehlenden Nachbarunterschrift nicht zugestimmt werden.