a) Entwicklung der Steuern und Umlagen; Vorausschau auf 2018
Einkommensteuerbeteiligung
Der Haushaltsansatz 2017 für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer i. H. v. 4.600.000 € wurde aufgrund der positiv prognostizierten Entwicklungen um rd. 458.000 € überschritten.
Gesamteinnahmen: 5.058.000 €
Diese positiven Entwicklungen sollen weiter anhalten.
Gewerbesteuer
Der Haushaltsansatz 2017 i. H. v. 2,6 Mio. € wurde nicht erreicht. Es sind Mindereinnahmen von rd. 255.000 € zu verzeichnen. Im Haushaltsjahr 2018 kann zum aktuellen Zeitpunkt nur von Einnahmen i. H. v. rd. 2,15 Mio. € ausgegangen werden:
Schlüsselzuweisungen
Die Schlüsselzuweisungen bleiben gegenüber dem Vorjahr mit rd. 2,1 Mio. € stabil und haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:
Kreisumlage
Die Kreisumlage für 2018 wird bei einem bleibenden Umlagesatz von 48,35 % voraussichtlich 4.450.226,83 € betragen. 2017 betrug die Umlage 3.870.659,74 €. Sie erhöht sich 2018 somit um 579.567,09 €. Sollte der Umlagesatz auf 50 % angehoben werden, erhöht sich die Mehrbelastung zum Jahr 2017 auf 731.436,26 €.
Die Kreisumlage hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt und damit den städtischen Haushalt seit dem Jahr 2012 erheblich mehr belastet:
Trotz guter Einkommensteuerbeteiligung und höherer Schlüsselzuweisung wird sich wegen stetiger Steigerung der Kreisumlage (seit 2012) sowie den wenig erfreulichen Entwicklungen im Bereich der Gewerbesteuer die freie Finanzspanne der Stadt Heilsbronn nicht wesentlich verbessern.
b) Vorberatung der Investitionsplanung bis 2021
Erst zur Sitzung hat sich ergeben, dass die Deutsche Bahn die notwendige Sperrfrist erst im Jahr 2021genehmigt bekommt, so dass mit dem Bau des Bahnüberganges Heilsbronn erst 2021 begonnen werden kann.
Deshalb wurden die im ursprünglichen Entwurf des Investitionsplanes für 2020 eingeplanten Kosten für Brücke und Straßenbau auf 2021 verschoben, was zu einer Entlastung 2020 geführt hat.
Zudem wurden die Kosten für Breitbandversorgung nach oben angepasst, nachdem für das 2. Verfahren höhere Kosten als veranschlagt anfallen.
Durch diese Änderungen (orange markiert) konnten die Kreditaufnahmen zurück gefahren werden. Die Entnahme aus den Rücklagen hat sich geringfügig erhöht.
Das Ausgabevolumen der Investitionsplanung 2018 bis 2021 (s. Anlage) beträgt 23.558.900 €. Dies ergibt ein durchschnittliches Volumen i. H. v. 5.889.725 € pro Jahr; darin sind die Haushaltsausgabereste in 2018 (von immerhin knapp 4,0 Mio. €) nicht enthalten.
In der Klausurtagung im November 2016 wurde ein Ausgabevolumen i. H. v. rd. 6,0 Mio. € pro Jahr als Grenze genannt.
Um die aktuelle Planung zu finanzieren, müssen jedoch im Finanzplanungszeitraum 2018 bis 2021 insgesamt 1,7 Mio. € aus Krediten finanziert werden sowie Rücklagenentnahmen i. H. v. rd. 6,47 Mio. € getätigt werden. Dabei ist jedoch anzumerken, dass die Rücklagen gerade in Hinblick auf die anstehenden Sanierungsmaßnahmen in der Innenstadt gebildet wurden.
Damit beträgt der voraussichtliche Schuldenstand (inkl. Werke) zum Jahresende 2021:
rd. 4,04 Mio. €
Stand der Schulden zum 31.12.2017 (inkl. Werke): rd. 3,37 Mio. €
Der voraussichtliche Rücklagenstand zum Jahresende 2021 beträgt: rd. 2,9 Mio. €
Stand der Rücklagen zum 31.12.2017 rd. 7,0 Mio. € zzgl. zu erwartender
Überschuss aus dem Jahr 2017 i.H.v. rd. 1,6 Mio. €: rd. 8,6 Mio. €
Die Entwicklung der Einkommensteuerbeteiligung im letzten Jahr sowie die Prognosen für das kommende Jahr sind erfreulich; auch die Schlüsselzuweisungen scheinen stabil zu fließen. Jedoch ist die Entwicklung der Gewerbesteuer sehr unerfreulich und die Kreisumlage an den Landkreis Ansbach erfuhr gegenüber dem Vorjahr eine Steigung um rd. 15 %. Dies führt unter anderem dazu, dass die Zuführungen vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt (es wurden im Finanzplanungszeitraum insgesamt rd. 3,38 Mio. € angenommen) auch künftig keinen erheblichen Anteil an der Finanzierung des Vermögenshaushaltes haben wird.
Außerdem sind die Einnahmen komplett ohne Straßenausbaubeiträge (= rd. 800.000 € lt. Finanzplan 2018 bis 2021) angesetzt.
Gegenüber der Klausurtagung sind nun im Investitionsplan folgende Maßnahmen neu aufgenommen worden bzw. angepasst berücksichtigt worden:
Aufstockung Grundschule Heilsbronn: + 1.300.000 €
Kostenanteil Mittelschule: - 1.150.000 €
Altstadtnordsammler: + 1.500.000 €
Kanal Müncherlbach, Heilsbronn: + 1.020.000 €
Altlasten + 1.500.000 €
Baugebiete Weißenbronn, Bürglein: + 2.045.000 €
Klärschlammentwässerung: + 200.000 €
Anschaffung Feuerwehrfahrzeug TLF 4000 in 2019: + 330.000 €
Sanierung Ansbacher Straße 8 u 10: + 250.000 €
2 neue Kindergartengruppen als Baukostenzuschuss: + 900.000 €
Nicht berücksichtigt wurden:
- Erweiterungsbau für den städtischen Hort; evtl. weiterer Bedarf an KiTa`s
- Freibadsanierung
- Sozialwohnungsbau
- Weiternutzung RHG-Gelände/ Park + Ride
- Sanierung Brauerei/ Sanierung städtische Gebäude (Hauptstraße 4, Pfarrgasse, Bahnhof etc.)
- Radwegebau/ Gehwege
- Grunderwerbe in größerem Umfang, Ausweisung weiterer Baugebiete
- Stellplätze Ansbacher Straße (aufgenommen erst in 2019)
- Kunstwerk auf Kreisverkehr (aufgenommen erst in 2019)
- Mittel für Breitband 3. Verfahren (Höfebonus)
Durch die oben genannten neuen und kostenintensiven Maßnahmen bietet die Investitionsplanung 2018 bis 2021 keinen Spielraum mehr. Vielmehr mussten notwendige, aber weniger dringliche Maßnahmen auf Folgejahre verschoben werden um die Finanzierbarkeit zu gewährleisten.
Einige wichtige Einnahmeentwicklungen und die Entwicklung der Schulden und Rücklagen werden mittels Grafiken gezeigt.
Folgende Anträge bzw. Maßnahmen werden angesprochen:
1. Umsetzung des Masterplans BAYERN DIGITAL II im Schulbereich; Digitale Klassenzimmer für die Grundschule Bürglein und die Grundschule Heilsbronn
Obwohl zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Klarheit bezüglich einer möglichen Förderung für die Einrichtung von digitalen Klassenzimmern herrscht, beantragt die Schulleitung die schrittweise Umsetzung dieser Maßnahme bereits ab dem Haushaltsjahr 2018 (s. Anlage: Email v.15.12.17):
„Ich gehe pro Klassenzimmer von einem Gesamtbetrag von ca. 18.000 - 20.000 € aus (Digitales Board: ca. 5000 €, Wagen mit Tablets für die Schüler ca. 8000 €, Dokumentenkamera, Notebook, WLAN-Access, Peripherie, ca. 3000 €, Verkabelung, weitere noch nicht berücksichtigte Kosten ca. 2000 €). Eine präzise Kostenschätzung folgt noch nach. Gemeinsam mit einigen KollegInnen werden wir uns Lösungen in Nachbarschulen ansehen.
Umgerechnet auf – möglicherweise - 14 Klassenzimmer (Planung 2020) und mindestens 2 Fachräume, ergibt dies ein Investitionsvolumen von etwa 288.000 bis 320.000 €.
Dies wird in einem Haushaltsjahr zu stemmen sein. Jedoch sollte bereits jetzt und damit rechtzeitig die entsprechende Investitionsplanung beginnen, sodass der vom Freistaat Bayern vorgesehene Masterplan zeitnah umgesetzt werden kann. Eine Realisierung auf zwei bis drei Jahre verteilt ist vorstellbar.“
Die Folgekosten sind noch nicht bekannt.
Seitens der Verwaltung wurden im Haushaltsplan 2018 als Referenz- bzw. Testausstattung für die Grundschule Bürglein 15.000 € und für die Grundschule Heilsbronn 18.000 € eingestellt; in den Jahren 2019 bis 2021 wurden jeweils 35.000 € jährlich für beide Schulen vorgesehen. Insgesamt sind dies somit 138.000 € (2018 bis 2021).
2. Beschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges TLF 4000 für die Feuerwehr Heilsbronn
Im Investitionsplan sind für diese Maßnahme 330.000 € im Jahr 2019 eingestellt. Der Förderanteil beträgt voraussichtlich 190.000 €.
3. Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur (KIP-II)
Bis Ende April 2018 besteht die Möglichkeit einer Förderung von bis zu 90 % für Investitionsmaßnahmen an Schulen bzw. deren Nebengebäuden. Der 2. Rettungsweg für die Grundschule Heilsbronn sowie die Sanierung der Duschen und Waschräume an der Turnhalle könnten für eine Förderung beantragt werden. Dies wird gerade geprüft und gesondert im Stadtrat beschlossen. Der Turnverein Heilsbronn soll bezüglich der Sanierungsmaßnahmen an der Turnhalle entsprechend in Kenntnis gesetzt werden.