Bauleitplanung Gemeinde Großhabersdorf; 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.39 mit Grünordnungsplan "Solarpark Wendsdorf"; Beteiligung nach §§ 4 Abs. 1 bzw. 2 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: 80. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.03.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | 80. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 20.03.2019 | ö | beschliessend | 2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Gemeinderat von Großhabersdorf hat daraufhin beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan zur Ausweisung eines Sondergebietes (gem. § 11 BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ einzuleiten und hierzu parallel den Flächennutzungsplan zu ändern.
Das Plangebiet befindet sich im Mittelfränkischen Becken auf einer landwirtschaftlich genutzten Hochfläche („Flinerlesberg“) zwischen Wendsdorf, Schwaighausen und Fernabrünst.
Es liegt im südlichen Gemeindegebiet von Großhabersdorf, umfasst die Fl.-Nrn. 580 (Teilfläche), 599, 600 und 600/2, Gemarkung Fernabrünst und weist eine Gesamtfläche von 17,3 ha auf (s. Anlage).
Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn werden von der Bauleitplanung nicht betroffen. Einwendungen im Verfahren sollten daher nicht ausgewiesen werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0