Bauantrag Errichtung einer Dachgaube auf Fl.Nr. 320/4, Gemarkung Heilsbronn
Daten angezeigt aus Sitzung:
81. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.04.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragstellerin plant die Errichtung einer Dachgaube auf dem Grundstück Fl.Nr. 320/4, Gemarkung Heilsbronn, Rosenstraße 2.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr B 7 I.
Gemäß der Satzung zum Bebauungsplan sind bei Gebäuden mit Dächern mit mehr als 35° Dachneigung Dachgauben, Dacherker oder sonstige Dachaufbauten mit einer Breite von max. 50 % der Länge des Hauptdaches zulässig. Diese Vorgaben werden eingehalten.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Nachdem die Vorgaben des Bebauungsplanes eingehalten werden, kann die Errichtung der Dachgaube im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Errichtung einer Dachgaube auf dem Grundstück Fl.Nr. 320/4, Gemarkung Heilsbronn, Rosenstraße 2 im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.04.2019 15:23 Uhr