Bauantrag Errichtung einer Trafostation auf FlNrn. 330/5 und 330/7, Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  81. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 81. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.04.2019 ö beschliessend 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin , plant die Errichtung einer Trafostation auf dem Grundstück Fl.Nr. 330/5, Gemarkung Weiterndorf, zur Versorgung des neuen Logistikzentrums.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Baugrundstück befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B 24 Industriegebiet Heilsbronn Ost – östlich der Gutenbergstraße.
Die Station erhält eine Größe von 7,28 m x 3,02 m. Die Höhe beträgt 2,85 m.
Das Gebäude wird an der Grundstücksgrenze zum Teil außerhalb der Baugrenze des Bebauungsplanes errichtet. Ein entsprechender Antrag auf Befreiung liegt dem Baugesuch bei.
Das Dachflächenwasser wird in der angrenzenden Grünfläche versickert.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

Beschluss

Empfehlungsbeschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Trafostation auf dem Grundstück Fl.Nr. 330/5, Gemarkung Weiterndorf, wird erteilt.
Für die Überschreitung der Baugrenze wird eine Befreiung von den Festsetzungen des  Bebauungsplanes B 24 Industriegebiet Heilsbronn Ost – östlich der Gutenbergstraße, erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.04.2019 15:23 Uhr