Bauantrag Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport; Antrag vom 27.03.2019 auf Verlängerung der Baugenehmigung vom 01.04.2015


Daten angezeigt aus Sitzung:  83. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 83. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.05.2019 ö beschliessend 2.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 8, Gemarkung Weiterndorf, Dorfstraße 12.
Der Bauantrag wurde mit Bescheid des Landratsamtes Ansbach vom 01.04.2015 genehmigt.
Gemäß BayBO  Art. 69 Abs. 1 erlischt die Baugenehmigung nach vier Jahren.
Mit Schreiben vom 27.03.2019 hat der Bauherr die Verlängerung der Baugenehmigung um zwei Jahre beantragt.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe, welche gegen eine Verlängerung der Baugenehmigung sprechen sind nicht ersichtlich.
Dem Antrag kann nach Meinung der Verwaltung zugestimmt werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Verlängerung der Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 8, Gemarkung Weiterndorf, Dorfstraße 12, um zwei Jahre, zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.05.2019 08:55 Uhr