Bauantrag; Umbau einer best. Physiopraxis/ Neubau einer Wohnung über der Physiopraxis auf FlNr. 215/5 der Gemarkung Bonnhof


Daten angezeigt aus Sitzung:  90. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 90. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2019 ö beschliessend 1.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant den Umbau einer bestehenden Physiopraxis mit Neubau einer Wohnung über der Physiopraxis auf dem Grundstück 215/5 Gemarkung Bonnhof. Durch den Ausbau wird die vorgeschriebene Grundflächenzahl überschritten (Grundflächenzahl vorgeschrieben 0,4; geplante Grundflächenzahl mit 0,52).
Von der Verwaltung wird folgendes bemerkt:
Die Überschreitung (0,12) der GFZ ist nach Baunutzungsverordnung (§19 Abs. 4) um bis zu 50 % zulässig.
Gemäß Stellplatzsatzung werden insgesamt 12 Parkplätze notwendig. In den Bauunterlagen werden jedoch lediglich 10 Parkplätze nachgewiesen. Eine diesbezügliche Entscheidung obliegt dem Landratsamt Ansbach.
Nach Aussage der Antragstellerin wurde die Unterschrift der angrenzenden Grundstückseigentümer von einem Nachbarn verweigert. Ihm ist (gem. §66 Abs. 1 BayBO) daher eine Ausfertigung der Baugenehmigung zuzustellen. Die übrigen Nachbarunterschriften sind vollständig.
Die vorgeschriebenen Mindestabstandsflächen werden in Teilen nicht eingehalten. Eine diesbezügliche Entscheidung obliegt dem Landratsamt Ansbach.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Umbau einer bestehenden Physiopraxis und Neubau einer Wohnung über der Physiopraxis auf Fl.Nr. 215/5, Gemarkung Bonnhof zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.11.2019 12:41 Uhr