Neubau Einfamilienwohnhaus mit best. Doppelgarage FlNr. 221/9 Gemarkung Bonnhof, am Birkenlohe 7
Daten angezeigt aus Sitzung:
94. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.02.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Bauantragsteller planen
den Neubau eines Einfamilienwohnauses mit bestehender Doppelgarage auf dem Fl.Stk. 221/9, Gemarkung Bonnhof im Genehmigungsfreistellungsverfahren.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes B5 Gemarkung Bonnhof. Die darin enthaltenen Festsetzungen werden eingehalten.
Die gemäß städtischer Stellplatzsatzung geforderten zwei Stellflächen werden im Bauantrag nachgewiesen.
Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer sind vollständig.
Die Erschließung ist gesichert, die Abstandsflächen werden eingehalten. Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu behandeln. Auf das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist zu verzichten (Art. 58 (2) Ziffer 5 BayBO), eine Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB erfolgt nicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.02.2020 10:42 Uhr