Bauantrag zum Bau eines unterkellerten Einfamilienhauses (KG, EG, DG) mit Satteldach und Kleingarage auf FlNr. 283/1 Gemarkung Ketteldorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  94. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 94. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.02.2020 ö 1.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant den Neubau eines unterkellerten Einfamilienhauses (KG, EG, DG) mit Satteldach und Kleingarage auf Fl.Nr. 283/1 Gemarkung Ketteldorf.

Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich am nordöstlichen Rand des Ortsteils Ketteldorf im Außenbereich und ist deshalb nach § 35 Abs. 2 BauGB (bauen im Außenbereich) zu beurteilen.
Die Baufläche ist nicht erschlossen, was Voraussetzung einer Entscheidung im Einzelfall ist (gem. § 35 (2) BauGB). Darüber hinaus werden öffentliche Belange i.S.d. § 35 Abs. 3 BauGB beeinträchtigt, weswegen das Vorhaben nicht genehmigungsfähig ist. Das gemeindliche Einvernehmen ist daher zu versagen.
Auf die Nachbarbeteiligung im Rahmen des Vorbescheidsantrags wird (gem. Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO) verzichtet.

Beschluss

Die Angelegenheit wird vertagt, um in einem persönlichen Gespräche mit den Antragstellern nach Lösungsmöglichkeiten für eine Bauverwirklichung zu suchen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 20.02.2020 10:42 Uhr