Geschäftsordnung für den Stadtrat von Heilsbronn 2020 - 2026; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn (konstituierende Sitzung), 13.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 1. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn (konstituierende Sitzung) 13.05.2020 ö beschliessend 13

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Jedem Stadtratsmitglied wurde u.a. ein Entwurf der Geschäftsordnung 2020/26 für die Vorberatungen zugestellt.
Der Geschäftsordnungsentwurf sieht vor, dass das bereits vorhandene Ratsinformationssystem aktiviert und eingesetzt wird. Weiterhin sollen die Stadtratsmitglieder künftig auch per Email, grundsätzlich unter Beifügung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung, eingeladen werden. Die Stadtratsmitglieder können sich im Ratsinformationssystem einloggen und haben dann auf elektronischem Weg Zugriff auf Sitzungsunterlagen und weitere Informationen/ Recherchemöglichkeiten. Dies hat sich nach Ansicht der Verwaltung in der abgelaufenen Ratsperiode bewährt.
Die Geschäftsordnung stellt die Grundlage für das reibungslose Zusammenwirken der gemeindlichen Organe während der sechsjährigen Wirkungszeit dar und sollte gut überlegt sein. Da sich die bestehende Geschäftsordnung bewährt hat, muss in der konstituierenden Sitzung nicht unbedingt die neue Geschäftsordnung beschlossen werden, sondern es kann folgender Beschluss gefasst werden:
„Bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung gelten die Bestimmungen der bisherigen Geschäftsordnung weiter, soweit sie nicht durch Beschlüsse dieser Stadtratssitzung geändert werden.“
Damit soll jedem Mitglied des Stadtrates genügend Gelegenheit gegeben werden, sich mit der Geschäftsordnung zu befassen und ein Entscheidungsdruck aus der konstituierenden Sitzung genommen werden.
Dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Selbstverständlich kann die Geschäftsordnung, sofern kein Diskussionsbedarf besteht, auch beschlossen werden.

Beschluss 1

Die Zuwendungen für Vereine bleiben im Entscheidungsbereich des Haupt-und Finanzausschusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 7

Beschluss 2

Bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung gelten die Bestimmungen der bisherigen Geschäftsordnung weiter, soweit sie nicht durch Beschlüsse dieser Stadtratssitzung geändert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2020 11:43 Uhr