Bestellung des 1. Bürgermeisters zum Eheschließungs-Standesbeamten;
Wiederbestellung
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn (konstituierende Sitzung), 13.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung der bayerischen Personenstandsvollzugs-verordnung (AVPStG) können die Gemeinden den 1. und auch weitere Bürgermeister zum Standesbeamten bestellen, sofern sein Aufgabenbereich als Standesbeamter auf die Vornahme von Eheschließungen bzw. die Mitwirkung an der Begründung von Lebenspartnerschaften beschränkt wird.
Als so genannter Eheschließungsstandesbeamter ist er befugt, die im Zusammenhang mit der Eheschließung bzw. der Begründung der Lebenspartnerschaft erforderlichen Beurkundungen und Eintragungen in den Personenstandsregistern vorzunehmen, Personenstandsurkunden aus diesen Registern erstmals auszustellen sowie Namenserklärungen anlässlich der Eheschließung bzw. der Begründung der Lebenspartnerschaft und darauf bezogene Anschlusserklärungen zu beglaubigen oder zu beurkunden.
Die Bestellung von Bürgermeistern zu Eheschließungsstandesbeamten erlischt mit Ablauf der Amtszeit, also nach Ablauf der Wahlperiode.
Dies bedeutet, dass für den Eheschließungs-Standesbeamten 1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer die Bestellung mit Ablauf des 30.04.2020 erloschen ist und eine Wiederbestellung erforderlich ist.
1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer enthält sich der Stimmabgabe.
Beschluss
1. Bürgermeister Dr. Jürgen Pfeiffer wird mit Wirkung vom 13.05.2020, auf jederzeitigen Widerruf, erneut zum Standesbeamten des Standesamtsbezirks Heilsbronn bestellt. Sein Aufgabenbereich als Standesbeamter wird auf die Vornahme von Eheschließungen
beschränkt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Der 1. Bürgermeister Dr. Jürgen Pfeiffer enthält sich wegen persönlicher Beteiligung der Stimmabgabe.
Datenstand vom 27.07.2020 11:43 Uhr