Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades; Beschluss über Aussetzung des Vorverkaufszeitraumes aufgrund Corona
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 07.10.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In § 2 Nr. 5 der Beitrags- und Gebührensatzung ist geregelt, dass Saisonkarten im jährlich festgesetzten Vorverkaufszeitraum von Mitte Dezember bis Mitte Januar des darauffolgenden Jahres mit einer Ermäßigung von 10% erworben werden können.
Geschuldet durch die noch immer anhaltende Corona-Pandemie ist ein normaler Badebetrieb im Jahr 2021 und evtl. ff. keinesfalls sichergestellt. Deshalb soll ein Vorverkauf von Dauerkarten für die Badesaison 2021 und evtl. ff. nicht erfolgen.
Es wird daher vorgeschlagen, den Passus § 2 Nr. 5 aus der Beitrags- und Gebührensatzung zu streichen.
Über die Abgabe von Saisonkarten in der Badesaison 2021 wird im Frühjahr 2021 ggf. gesondert zu beraten sein, ebenso über eine dann evtl. notwendige weitere Satzungsänderung.
Eine Erhöhung der Freibadgebühren wird seitens der Verwaltung zur Badesaison 2022 vorgeschlagen werden.
Beschluss
Folgende 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Heilsbronn über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des beheizten Freibades der Stadt Heilsbronn wird beschlossen:
s. Anlage.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.11.2020 11:28 Uhr