Bauantrag, Neubau Einfamilienhaus mit Lager und Carport, FlNr. 17/15 Gemarkung Müncherlbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 22.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 2. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22.07.2020 ö 2.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Bauantragsteller planen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Lager und Carport auf der Flurnummer 17/15 Gemarkung Müncherlbach. 
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. B 1, Müncherlbach West. 
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht eingehalten. 
Folgende Befreiungen wurden beantragt:
Überschreitung der südlichen Baugrenzen: Aufgrund der örtlichen Topographie möchte der Bauantragsteller das Gebäude weiter in südliche Richtung versetzen. Dies führt zu einer Überschreitung der südlichen Baugrenzen. 
Kniestockhöhe: im Bebauungsplan ist die Kniestockhöhe auf 50 cm festgesetzt, der Antragsteller sieht hier eine Kniestockhöhe von 87,5 cm vor. 
Farbe der Dacheindeckung: geplant anthrazitfarbene Betondachsteine (zulässig naturrot)
Fensterformat: geplant quadratisch bzw. liegendes Rechteck im EG (zulässig stehendes Rechteck)
Dachform: Garage und Nebengebäude sind als Flach- bzw. Pultdach geplant (zulässig Satteldach)
Durch einen Bauantrag in 2018 wurden bereits Befreiungen hinsichtlich Dachform der Garage (als Flachdach) und der Dachfarbe (Schiefergrau) für dieses Baugrundstück erteilt. Auch wurde bereits einer Befreiung hinsichtlich der Geschossigkeit im vorangegangenen Antrag 2018 zugestimmt. Demnach kann auch der Antrag auf Befreiung hinsichtlich Kniestockhöhe zugestimmt werden. 
Der beantragten Befreiung zur Baugrenzüberschreitung in südlicher Richtung kann ebenfalls zugestimmt werden, da den Intensionen des Bebauungsplans weiterhin entsprochen wird
Die Erschließung des Baugebietes erfolgte von privater Seite im nördlichen Grundstücksbereich. 
Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer sind vollständig. 
Baurechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich, das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Lager und Carport auf der Flurnummer 17/15 Gemarkung Müncherlbach wird erteilt. Den notwendigen Befreiungen hinsichtlich Baugrenzüberschreitung, Dachfarbe, Kniestockhöhe, Fensterformate und Dachform des Nebengebäudes und Carports wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.11.2021 14:46 Uhr