Freistellungsverfahren, Neubau eines Doppelhauses mit Garage, FlNr. 777/5 Gemarkung Weißenbronn
Daten angezeigt aus Sitzung: 2. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 22.07.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 2. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 22.07.2020 | ö | 2.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Eine Behandlung des Bauantrages im Genehmigungsfreistellungsverfahren ist somit nicht möglich, da die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht vollständig eingehalten werden.
Gemäß Antragsunterlagen wird eine Weiterverwendung als Antrag auf Baugenehmigung (falls die Gemeinde erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll) nicht gewünscht.
Eine Änderung der Planung bzw. eine Einreichung der Unterlagen als Antrag auf Baugenehmigung ist notwendig.
Das gemeindliche Einvernehmen ist nicht zu erteilen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1