Freistellungsverfahren, Neubau eines Doppelhauses mit Garage, FlNr. 777/5 Gemarkung Weißenbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 22.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 2. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22.07.2020 ö 2.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Neubau eines Doppelhauses mit Garage auf Flurnummer 777/5 Gemarkung Weißenbronn im Genehmigungsfreistellungsverfahren. 
Von der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des gültigen Bebauungsplans B3 „Am Lehrfeld“ in Weißenbronn. 
Die geplante Grundflächenzahl (0,524) widerspricht den Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung des Bebauungsplanes. Demnach darf die Grundflächenzahl 0,35 nicht übersteigen. 

Eine Behandlung des Bauantrages im Genehmigungsfreistellungsverfahren ist somit nicht möglich, da die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht vollständig eingehalten werden. 

Gemäß Antragsunterlagen wird eine Weiterverwendung als Antrag auf Baugenehmigung (falls die Gemeinde erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll) nicht gewünscht.

Eine Änderung der Planung bzw. eine Einreichung der Unterlagen als Antrag auf Baugenehmigung ist notwendig. 
 
Das gemeindliche Einvernehmen ist nicht zu erteilen.  

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Doppelhauses mit Garage im Genehmigungsfreistellungsverfahren auf Flurnummer 777/5 Gemarkung Weißenbronn wird nicht erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 22.11.2021 14:46 Uhr