Bauvoranfrage KiTa Neubau auf Flurnummer 43/2 Gemarkung Weiterndorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 28.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 5. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 28.10.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Stadt Heilsbronn plant den Bau einer achtgruppigen Kindertagesstätte auf der städtischen Fläche in der Bauhofstraße Flurnummer 43/2 Gemarkung Weiterndorf. Durch den Antrag auf Vorbescheid soll die baurechtliche Zulässigkeit einer achtgruppigen Kindertagesstätte auf vorgenannter Fläche geklärt werden. 
Das Grundstück befindet sich im rechtsgültigen Bebauungsplan B43 „Gewerbegebiet Heilsbronn Ost – südlich der Bauhofstraße“. Der Bebauungsplan weist diese Fläche als Gewerbegebiet (gem. § 8 BauNVO) aus. Demnach können hier (gem. BauNVO § 8 Abs. 3 Nr. 2) Anlagen für u.a. soziale Zwecke ausnahmsweise zugelassen werden. 
Baurechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. 
Die Bauverwaltung empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen zum Bau einer achtgruppigen KiTa auf Flurnummer 43/2 Gemarkung Weiterndorf zu erteilen. 

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für den Bau einer KiTa auf Flurnummer 43/2 Gemarkung Weiterndorf. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.11.2021 13:51 Uhr