Nutzungsänderung Bestehender Wohnraum soll in Gewerberaum umgewandelt werden, FlNr. 113 Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss), 12.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 12.08.2020 ö 2.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant die Umnutzung einer vorhandenen Wohnung in Gewerberaum zur Erweiterung des vorhandenen Tattoo Studios auf Flurnummer 113 Gemarkung Heilsbronn.
Die Benachrichtigung der Eigentümer benachbarter Grundstücke, deren Unterschriften fehlen, wurde gem. Art. 66 Abs. 1 Satz 3 (BayBO) durch die Gemeinde veranlasst.
Durch die Umnutzung werden keine weiteren Stellplätze gem. städtischer Stellplatzsatzung erforderlich.
Auf das Fehlen eines Entwurfsverfassers zum Bauantrag wurde hingewiesen, die Nachreichung erbeten.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung einer vorhandenen Wohnung zur Erweiterung des vorhandenen Tattoo Studios.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.02.2021 08:23 Uhr