Bauvoranfrage, Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage inkl. Fahrradstellplätze, FlNr. 39/1 Gemarkung Bonnhof
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss), 12.08.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Bauantragstellerin plant den Neubau eines Einfamilienhauses (Bungalow) mit einer Doppelgarage einschließlich Fahrradstellplätze auf der Flurnummer 39/1 Gemarkung Bonnhof. Durch die Bauvoranfrage soll geklärt werden, ob dieses Vorhaben in Umfang und Lage genehmigungsfähig ist.
Seitens der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplangebiets und ist daher nach § 34 Baugesetzbuch (bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan weist diesen Bereich als Mischgebiet aus.
Auf dem zu bebauenden Grundstück befindet sich bereits eine erschlossene Wohnbebauung, die Erschließung durch Sparten und Zufahrt ist gesichert.
Durch das Landratsamt Ansbach wurde bereits am 05.06.2020 im Rahmen eines Vorbescheides für dieses Grundstück eine grundsätzlich mögliche Wohnbebauung bestätigt.
Durch die geplante Grundstücksteilung sind künftig entsprechende dingliche Sicherungen auf dem Grundstück vorzusehen. Dies wurde im vorliegenden Bauantrag berücksichtigt.
Die gemäß städtischer Stellplatzsatzung nachzuweisenden zwei Stellplätze sind im Lageplan berücksichtigt. Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer sind nicht vollständig, hierauf kann im Rahmen des Vorbescheidantrages gem. Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO verzichtet werden.
Baurechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau Einfamilienhauses (Bungalow) mit einer Doppelgarage einschließlich Fahrradstellplätze auf der Flurnummer 39/1 Gemarkung Bonnhof.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.02.2021 08:23 Uhr