Änderung der Richtlinie Nr. 4 für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung von kirchlichen Baumaßnahmen und Baumaßnahmen von Trägern der Wohlfahrtspflege; Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 10.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 12. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.02.2021 ö 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Richtlinie Nr. 4 der Stadt Heilsbronn für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung von kirchlichen Baumaßnahmen und Baumaßnahmen von Trägern der Wohlfahrtspflege (Diakonieverein, Caritas) bedarf einer Änderung (s. Anlage, Änderungen grau markiert).
Die bisherige Richtlinie gilt seit 01.01.2007.
Mit der geänderten Richtlinie werden bei Maßnahmen, die (auch bzw. z. T.) unter staatlicher Baulast stehen, der auf die staatl. Baulast entfallende Kostenanteil von einer Bezuschussung ausgenommen.
Es geht die Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.01.2021 an den Stadtrat, die geänderten Zuwendungsrichtlinien rückwirkend ab 01.01.2021 neu zu beschließen.

Beschluss

Ein Empfehlungsbeschluss aus dem Haupt- und Finanzausschuss vom 27.01.2021 liegt vor.
Die Änderung der Richtlinie Nr. 4 (Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung von kirchlichen Baumaßnahmen und Baumaßnahmen von Trägern der Wohlfahrtspflege (Diakonieverein, Caritas)) gemäß dem vorliegenden Entwurf wird beschlossen. Diese Änderung gilt rückwirkend ab 01.01.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2021 09:14 Uhr